Beiträge von SachsenPaule

    Wenn man davon ausgeht, das die original ABE/ KTA Genehmigung immer noch vorliegt, auch wenn es nur beim KBA ist, ist das alles richtig. Es gibt aber auch Fahrzeuge für die das KBA keine ABE´s mehr kopiert/ ausgibt, dann zählt §21 StVZO und die aktuellen Prüfbedingungen/ Rechtsgrundlagen, hier sind explizit keine HU Gefährte gemeint wo man mit Glück auch beim KBA 60er ABEs bekommt. Wieso das KBA sowas macht oder nicht erschließt sich mir nicht vollständig, ist aber mittlerweile gängige Praxis. Der gleichen würde auch bei US Cars passieren das diese nur nach notwendigen umbauten eine neue (Einzel)BE bekommen.


    Mir liegt jetzt das DDR Gesetz nicht vor, aber wo ließt du in Anlage I Kapitel XI B III Absatz 2, 22 im Einigungsvertrag das dort Krankenfährstühle Kleinkrafträder sind, wenn es so wäre hätte man sich doch nicht um einen eigenen Absatz dafür bemüht.


    Die KBA Datenbestätigung welche mir für ein Duo 4/2 vorliegt mit KTA 1112 Nummer hat unter 5 "SO.KFZ Krankenfahrstuhl" eingetragen, wie auch beim Piccolo. Wobei ich grade merke das du "4 Die Art des Aufbaus" (0100) mit "5 Bezeichnung der Fahrzeugklasse" (SO.KFZ Krankenfahrstuhl) verwechselst.


    Das soll nicht ausarten, ich seh das hier als sachliche Diskussion, weil mich das wirklich interessiert, nicht das der falsche Eindruck entsteht. Vielleicht mal noch aus Randinfo, ich kann hier nur für Sachsen und die Vorgehensweisen von der DEKRA.


    Edit:
    Art des Aufbaus 0100 heisst Motorrad mit Leistungsbeschränkung :O

    Ich wiederspreche da nur sehr ungern. Aber bei einer Begutachtung nach 23 stvzo wird eben ein vollgutachten nach 21 stvzo erstellt, hierbei werden die aktuell gültigen gesetze und regelungen herangezogen, bestandschutz o.ä. findet dort keine anwendung mehr. Wenn dort ein fahrzeug mit 3 rädern hingestellt wird was 55 kmh schnell ist und 50ccm hat wird da nicht viel mit l2e werden, eher l5e.
    somit wird das gefährt ganz schnell zulassungsflichtig und auch mit H kennzeichen aller 2 jahre beim tüv vorstellig werden.


    Unsre simsons welche zulassungsfrei sind bekommen auch via 23 und folglich 21 eine andere fahrzeugklasse, nämlich l3e. Somit gelten sie als leichtkraftrad, bestandschutz als kleinkraftrad ist damit erledigt. Somit müssen die dann auch aller 2 jahre zum tüv, selbst wenn die ein H kennzeichen haben. Oder die werden wieder auf 45 gedrosselt.



    Schau dir mal Anlage I Kapitel XI B III Absatz 2, 22 im Einigungsvertrag an.


    "(22) Motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als maschinell angetriebene Krankenfahrstühle nach § 18 Abs. 2 Nr. 5, wenn sie bis 28. Februar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind."


    Kleinkrafträder werden unter 21 klassifiziert. Wie gesagt, das da Kleinkraftrad auf der Datenbestätigung steht liegt an den vordrucken, hab da sogar nachgefragt.


    Es gibt in deutschland 5 zugelassene krause duos (amtliches kennzeichen) die wurden unter vollabnahme zum kfz zur personenbeförderung festgelegt. Quellen dafür kann/ darf ich nicht nennen, ist aber geprüft.

    Na da hast du aber mal einen dran gehabt der Sachverstand hatte und das mit Humor sieht. Spitze.


    Deine Preise erscheinen viel zu hoch. Hast du schon ein KFZ auf dich angemeldet oder den Führerschein länger als 3 Jahre? Da muss deine Schadensfreiheitsklasse berücksichtigt werden! Teilkasko kannst du eigentlich knicken, die zahlen bei den alten Kisten sowieso nichts mehr, das bist du besser beraten wenn du dir das Geld für den Fall der Fälle einfach irgendwohin legst.


    Wie gesagt: SF8 kostet bei der Allianz für 6 Monate 12,30 Eur, für´s ganze Jahr 18 Eur.


    Auf drectline.de kannst du es direkt online berechnen wenn dir deine Daten bekannt sind.

    Jetzt muss ich doch nochmal was dazu sagen.


    Im Zulassungsrecht ist das alles richtig. Hier findet geltendes recht und zusatzvereinbarungen auf staatsebene anwendung. Hier wird aus einem KKRAD kein LKRAD. Weil sich nix an dem fahrzeug ändert durch die zulassung. Hierzu zählen natürlich auch direkt vom staat beauftragte prüforganisationen/ kontrollorganisationen.


    Nun gilt das aber nicht für die versicherungen und deren tarife, die erstellen ihre tarife nach marktlage und gefahrenpotenzial der kfz. Hierbei wird ntürlich das aktuelle eu recht als leitlinie angewendet und bei strikter interpretierung von der normierung ist die simson versicherungstechnisch nunmal ein L3e Motorrad. Wenn dann von der zulassungsstelle noch die entsprechenden fahrzeugklassen kennziffern übertragen werden, ist das die datenbestätigung. Nun, das die versicherung nunmal so billig ist liegt einzig an der geringen motorleistung. Ccm interesieren hier niemand, vmax hingegen schon.


    Beispiel, selbst der Spatz ist lt. Versicherung ein motorrad, mit sagenhaften 2kw, aufgrund dessen kostet der nochmal die hälfte von den normalen simsons.


    man muss das hier wirklich strikt zwischen staat und volkswirtschaft trennen. wenn ein versicherungsgeini sagt das ist ein KRAD/ Lkrad
    hat er recht, wenn die zulassungsstelle sagt das ist ein kleinkraftrad, hat die auch recht. Der Zulassungsstelle genügt eine versicherungsbestätigung, wie die versicherung
    dann mit den gemeldeten daten verfährt ist deren verantwortung.


    Ein quad ist bei der zulassung übrigens auch ein 4 rädriges fahrzeug zur personenbeförderung = auto. Bei der versicherung bekommt man jedoch einen motorrad tarif.

    Semiprofessionell deswegen weil hier nur Halbwissen ausgetauscht wird, was an manchen Stellen offensichtlich ist.


    das fängt schon damit an das die Fahrzeugklasse 39, zu welcher die Simson gehört, seit der neuregelung 2015 25200 ist, das wird von der Zulassungstelle vergeben und hinter dieser Zahl verbirgt sich ein Motorrad. Warum? Weil die o.g. Fahrzeugklasse nach EU Normierung L3e ist ind somit ein richtiges Kraftrad (Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kraftrad) ohne Beiwagen mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h). Hier wird die 60kmh Richtlinie zum Verhängnis.


    Soviel zu den Zulassungsrelevanten Themen. Anbei ein Auszug meiner Police zur Beweissicherung.


    Mit der Versicherung magst du zum Teil Recht haben, der Beitrag bemisst sich im groben nach Leistung in KW und Fahrtleistung im Jahr. der rest ist abhängig von der jahres fahrtleistung. Dafür gibts einen grundtarif der dann von deiner SF gesteuert wird. Den Tarif den ich oben angesprochen habe gibt es bei allen gängigen versicherungen, wieso die sich da weder an die führerscheinregeln noch zulassungsregeln halten habe ich nicht erfragt. ist mir aber auch egal, da ich nur eine günstige haftpflicht will.


    Wie gesagt eine überversicherung ist weder falsch noch unpassend, wenn die tarifstruktur des anbieters es nicht hergibt.


    Jeder hat hier seine eigenen erfahrungen gemacht, ich will meine nur teilen, das das dann zerredet wird, mehr ist es in meinen augen leider nicht da fakten fehlen und halbwissen gestreut wird, wollt ich damit nicht erreichen. damit ist das dann auch für mich abgeschlossen.

    Der Wechsel zurück auf das VK ist so durch die Zulassungsstelle kommuniziert. Ist auch nachvollziehbar, da nach Abmeldung die Willenserklärung der freiwilligen Zulassung erlischt. Das geht jedoch nicht wenn du dir einen Fahrzeugbrief erstellen lässt, so wie hier u.a. erwähnt. Da musst du das Fahrzeug ausser Betrieb setzen, den Brief abgeben, eine neue KBA ABE anfordern, und dann geht´s wieder aufs Versicherungskennzeichen.


    Zu den Versicherern sage ich jetzt mal nix weiter, außer das das hier nur Semiprofessionel besprochen wird und jeder seine Meinung/ Erfahrung dazu hat. Jedoch hat jeder Versicherer einen Tarif für Leichtkrafträder bis 80km/h und max. 15 KW, nur eben nicht online. Dieser Tarif ist auch nicht falsch, sondern dann genau richtig wenn der Versicherer mit den Schlüsselnummern nichts anfangen kann. Klar, das KFZ ist dann überversichert, das ist aber nicht verboten.

    Naja, da muss ich wiedersprechen, die meisten hier werden den Führerschein noch keine 3 Jahren haben bzw. noch nie ein richtiges KFZ angemeldet haben (das unterstell ich mal) das sind aber die Kriterien um SF1/2 zu bekommen.
    Als neueinsteiger fängst du da bei mind. 210% an, und dann ist das richtig teuer, dann lohnt sich die Prozedur nicht mehr. Allerdings kann man zur Huk oder direktline gehen und bezahlt schon als einsteieger wenig, weil die die passenden tarife haben, die die allianz nicht hat. Bei der Allianz ist man als unter 23 jähriger der ein KKRad oder LKRad anmeldet ohnehin schon ein gefährder. Dann noch fehlende Praxis und bumm, der preis geht in die höhe.


    ich bin 33, hab einen Führerschein seit 2001 und seit dem schon immer irgendwas auf mich angemeldet, mittlerweile hab ich SF8 und man ist so unattraktiv für die versicherer das die preise stimmen, wenn man dorthin geht.


    Den beginn technisch ins erste halbjahr zu legen wie bei dir, macht meines wissens nach auch nur die allianz als köder, weil man da im nächsren abbrechnungszeitraum schon runtergestuft wird, obwohl man nur effektiv 6 monate gefahren ist. Ist mir letzten september das erste mal untergekommen als ich mein quad angemeldet habe.

    Mit der DDR ABE lassen die dir das gefährt auch nicht zu, du brauchst zwingend eine neue, oder eine Unbedenklichkeitserklärung der Dekra/ Tüv. Stvzo Paragraph 21 Absatz 1a. Die DDR ABE kann in dem Fall als erloschen angesehen werden, das land gibts nicht mehr. Ein zulassungspflichtiges DDR Fahrzeug bekommt auch immer einen EU Brief.


    hier: https://www.gtue-oldtimerservi…ller=FAHRZ.U.JAGDW-W.SUHL


    gibts alle Schlüsselnummern.


    Um die versicherungen zu vergleichen muss mann dann mal in eine filiale fahren. Einen Sammeltarif für Leichtkrafträder bis 80kmh und max 15kw haben alle.


    die direktline ist neben der huk die günstigste, allianz wie immer königsklasse und nutzlos ohne entsprechende Prozente. Hatte mein letztes Auto bei der direktline versichert und kann nichts negatives berichten. Die regulierung war top, der service auch, der preis erst recht. Ich bin nur der bequemlichkeit halber bei der allianz, , nen vertreter von denen ist mein nachbar...

    Kuck dir mal weiter oben mein Bild von der KBA ABE an, da hast du eine antwort, wobei ich glaube das dieser Vermerk nicht so wirklich rechtlichen Charackter hat. Und die darf nicht älter als 18 Monate sein, wobei ich denk das ist nur Schikane, da das nur für zulassungspflichtige Fahrzeuge zählt


    Für die Versicherung brauchst du die HSN und eine TSN, zu finden in der neuen ABE unter 2.1 und 2.2. Die meisten finden da in der Filiale einen Tarif, online gehts damit bei der Directline.


    Wieder auf ein Versicherungsteichen wechseln ist einfach, einfach abmelden, und ein neues VK holen. Ende der Geschichte, mit abmeldung entfällt auch der Verzicht.


    Mal noch eine Anmerkung, das ganze lohnt sich wirklich nur für Leute die schon länger was anderes richtig angemeldet haben, nur so ist da auch finanziell was spürbar, für Fahranfänger oder für jemand der gerade 16 geworden ist, lohnt aich ein VK mehr.


    Geschrieben mit Handy, nicht alle Substantive sind erkennbar ;)