Laut Verkäufer hat er sie seit mindestens 12 Jahren wurde schonmal mit 60 km/h zugelassen
Und ist kein reimport
Beiträge von Floh209
-
-
Ja dem KBA mussten Bilder geschickt werden,
laut dem Besitzer hatte diese s51 damals Papiere mit Zulassung auf 60 km/h.
Das Typenschild wurde erst beim Kauf angebracht. -
Woran kann ich jetzt feststellen ob es ein reimport ist oder nicht?
Ich habe in anderen Beiträgen/Foren gesehen dass andere auch wegen eines erneuerten Typenschildes die zweitschrift nicht direkt bekommen haben. -
Das ist nicht das Original Typenschild, da der vorbesitzer es verloren hat
-
Die Blinker sind zurzeit nicht angebracht sind aber noch die Originalen
-
Hallo Leute ich habe mir Anfang Dezember eine S51 B bj 1989 gekauft. Leider hat der Verkäufer die Papiere verloren.
Als beim KBA die Papiere beantragt worden sind hieß es dass dafür keine erteilt werden können, da diese ein reimport ist.
Jedoch steht auf dem Typenschild nur dass es sich um eine S51B handelt von 1989 mit der Rahmennummer 6186XXX.
Woher ist hier festzustellen ob es sich um einen reimport handelt oder nicht?