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Original von mutschy:
Die Polizei ist verpflichtet, jedem Hinweis auf eine Straftat nachzugehen. Egal, ob es um 200.000 € oder 10 ct geht. Natürlich is immer auch irgendwo eine Kosten-Nutzung-Rechnung erforderlich. Pauschal lassen sich Ermittlungen sicher nich preislich festmachen. Aber wenn mehrere Akten/Anzeigen zu ein u derselben Person bestehen, werden diese Verfahren zu einem zusammengefasst, der Staatsanwalt (StA) hat dann auch die Möglichkeit, ein \"öffentliches Interesse\" festzustellen, was wiederum erst die Möglichkeit einer Anklage ergibt. Stellt der StA fest, dass es sich um eine Sache handelt, die kein öffentliches Interesse nach sich zieht, wird das Verfahren eingestellt, Kosten trägt dann die Staatskasse.
Hatte ich auch schon: Bin von im März 2005 von 4 südländischen Jugendlichen nachts ohne ersichtlichen Grund zusammengeschlagen worden, StA hat das Verfahren \"mangels öffentlichen Interesses eingestellt\". Ich bin zwar grün u blau geschlagen worden (war Opfer, nich Täter), hab den vieren aber auch gut eingeschenkt: drei hatten Nasenbeinbrüche, zweien war die Mittelhand an meinem Betonschädel beim Zuschlagen gebrochen, einen hab ich mit nem kräftigen Tritt vermutlich unfruchtbar gemacht u einer hat ne Gehirnerschütterung davongetragen... Wohlgemerkt: die waren zu viert u wahrlich nich grade schwächlich. Wiedermal Ober-Moslems, die sich die Kante gegeben haben... In Frankfurt/M. nichts ungewöhnliches.
Und trotz alledem wurde das Verfahren eingestellt, da den \"Jugendlichen mit türkischem Migrationshintergund nicht die Zukunft verbaut werden sollte\". Wenn ich das lese, krieg ich jedesmal wieder nen Hals vom Feinsten... Ein Hoch auf unsere Hustiz, äh Justiz...
Gruss
Mutschy
:eek: danke erst mal für den hinweiß aber tut mir leid :laugh: die story alter schon ganz schön erschreckent aber wenn ich dran denk was du da ausgeteilt hast gegen 4 mann bor eh respekt :glowface: naja ich werd sehen was du bullen sagen werden



