Manchmal werden sich zu viele Gedanken gemacht, es gibt doch auch die offizielle Liste der zulässigen Umbauten, bin mir nur nicht sicher, ob das da mit drauf steht.
Und zu den Abgaswerten, ein Schluck zu viel Öl und die sind schon viel schlechter.
Das ist nurmal ein 2 Takter mit dem Entwicklungsstand von vor 30-40 Jahren.
m.M.n wird da kein Hahn nach krähen (ist ein Vergaser, der an vergleichbaren Fahrzeugen aus dieser Zeit auch verbaut war), aber ich bin kein Jurist.
Grundsätzlich ist es natürlich genau so verboten, wie die Montage eines Mikuni VM16 oder das verbauen von Blinker-Kappen ohne E-Zeichen.
Wenn es dir wirklich so schlechte Nächte bereitet, Verbau entweder einen 16N3 oder lass den 16N1 oder Bing beim TÜV eintragen.