Was hast du ihm denn geboten?
Ansonsten kann das hier schwerlich beurteilt werden.
Was hast du ihm denn geboten?
Ansonsten kann das hier schwerlich beurteilt werden.
Ratsam wäre es, zu definieren was unter "abschleifen" zählen soll und was geldbeutelschonend heißt.
Winkelschleifer, Bohrmaschine, Dreiecksschleifer, und sämtliche Derivate davon zählen schonmal zum Abschleifen. Manche eignen sich gut für bestimmte Teile, je nach Geometrie, andere sind mit Vorsicht zu behandeln.
Winkelschleifer ohne Drehzahlauswahl ist allerhöchstens für die ganz grobe Keule zuständig.
Bohrmaschinen bzw. Akkubohrer mit Zöpfen bringt gut Abtrag, ohne das Metall zu sehr zu beschädigen, muss aber mind. von Hand nachgeschliffen werden, da viel zu feine Oberflächen entstehen, auf denen nix an Lack hält.
Dreieck- oder Geradschleifer arbeiten ebenfalls gut, bei filigranen Sachen ist aber schnell das Platzproblem da.
Strahlen ist mithin das einfachste und oft auch günstigste. Hat aber auch den Nachteil, dass danach schnell weitergearbeitet werden muss, was gerade bei Bringen und Holen nicht immer funzt.
Beizen ist so ne Sache für sich. Mal klappt's, ein andermal kratzt es den Lack nicht mal an. Kommt wohl auch immer auf die Beize an. Beim Beizen aber dran denken, dass dort mit Laugen (Säuren) rumgespielt wird, also mind. Grundausstattung an Schutzkleidung.
Chemisches Entlacken bei Firmen entweder gar nicht, oder du hast solche Posten oder Massen, dass sich das lohnt.
Für den schmalen Geldbeutel empfiehlt sich immer noch die "starke Arm" Methode. Schleifpapier, -schwamm, Wasser und feuer frei.
Haifischritzel
Man muss ja nicht blind die Arschkarte annehmen.
Nen Standardkaufvertrag mit 16 einzeln aufgeführten FIN, der Ausweisnummer samt Kopie des Verkäuferperso und meinetwegen nem Zeugen sichert das ganze schon ab.
Und entweder vorher oder hinterher jede einzelne beim freundlichen Exekutiven nachprüfen, sollten welche vom Laster gefallen sein, Kaufvertrag vorlegen und aufatmen.
"Ohne Gewährleistung/ Rücknahme.." ist doch ohnehin Standard, ob ne Mopete für 2 Scheine oder eine für 500€. So gut wie kein Privatverkäufer ist so dumm/ehrlich (wie man's nimmt) und hält die Rübe für etwaige Fehler hin.
Wenn ich das richtig gesehen haben, hat ja keins der Moped´s Blinker dran...
Jop, genau deswegen. Gerade bei Schwalben ohne Blinker geht die Tröte los...mal eine...na gut, aber alle ohne "Fahrtrichtungsanzeiger" ist für mich suspekt. Zumal so'n klassisches "N"- Modell bei Schwalben nich bekannt is.
Wobei das Angebot insgesamt vlt. auch nicht schlecht ist, je nachdem in welchem Zustand der ganze Teilehaufen ist.
Sieht aus wie ein Großpaket Ungarnmodelle.
Zudem kann seine Zusammenzählung der Kosten auch gar nicht stimmen da nirgens seine Eigenleistung zu Buche schlägt (aber die will ein käufer ja eh nicht sehen und wenn doch dann schön billig )
Wenn der Verkäufer seine Eigenleistung mit verrechnen möchte, darf er gern seine Umsatzsteuernr. angeben. Dann kann er Arbeitszeit, Material, sonstige Kosten fein säuberlich per Rechnung auflisten.
Das beißt sich dann aber mit seinem Text...Zitat:" Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung."
Die Eigenleistung will ein Käufer nicht sehen, das stimmt sogar. Nur brauch er die gar nicht sehen, ansonsten muss ich dem Verkäufer vorwerfen, er hat das Moped nur zum Verkauf aufgebaut, da darf er dann auch Gewährleistung geben. Die wiederum will der Verkäufer dann auch nicht sehen.
Wer regt sich auf?
kurze Info...
das hier
http://www.ebay.de/itm/Simson-…0122fd:g:LZwAAOSwlMFZJUeX
und das hier
http://www.ebay.de/itm/Simson-…%3D12%26sd%3D262999712509
verwundert doch etwas.
vlt. ne neue Kerze reingekommen? ![]()
Bei Restmoped ohne Gabel und Rad denke ich eher an ein Möp, dass am Vorderrad angeschlossen war.
Brücke abgeschraubt, Vorderrad und Gabel bleiben vor Ort, der Rest geht Spazieren.
Auch soll die Polizei jetzt bei einer allgemeinen Kontrolle den Zylinderkopf abnehmen dürfen.
Jeder der clever ist, reklamiert als erstes, dass die Karäte nicht mehr läuft und sagt die Polizisten seien Schuld.
Halte ich daher für Unsinn.
Zumal Tuningteile ohnehin mit der Kennzeichnung " Nicht zulässig im Bereich der StVO" versehen sind. Da bedarf es keiner weiteren Änderung.
Ich hab eh nie verstanden, warum es, auch von der Community, so billigend hingenommen wird, dass kleine Bengels praktisch ohne Versicherungsschutz unterwegs sind und 80-90 durchs Dorf ballern.
Bis die einem dann ins Auto knallen, weil die Bremsen schrott sind.
Weils vlt. das Eigentum besagter Bengels ist, oder deren Vormünder ( gibt auch genug Erwachsene, die das selbe abziehen).
Dementsprechend kann man schlecht besagte Bengels zusammentreten, weil die's Mopet tunen.