Okay, ich werd es jetzt einmal ganz ausführlich versuchen zu erklären:
Das Umbauten an den Federbeinen eingetragen werden müssen, okay, da geh ich mit.
ABER: Umbauten an der Beleuchtungsanlage muss nur nur eingetragen werden, wenn die neuen Beleuchtungsmittel noch nicht offiziell geprüft wurden (heißt keine Prüfzeichen haben).
In meinem Fall wird nicht die Beleuchtungsanlage getauscht, sondern NUR DIE BIRNEN werden gegen 6V LED Birnen MIT Zeichen getauscht.
Mehr nicht!
Und selbst die haben ein Prüfzeichen. Und kein Polizist wird auf die Idee kommen, unter das ORIGINALE Rücklichtgehäuse gucken zu wollen, wenn doch alles funktioniert.
Die Blinker haben ebenfalls ein Prüfzeichen, und dürfen somit im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Außerdem sind die klein und unauffällig und werden iwann vllt gegen Ochsaugen getauscht.
Für den Frontscheinwerfer, der zu einer S50 gehörte, gibt es bereits Eintragungen für den Umbau an die S51, folglich bedarf dies keiner weiteren Eintragung.
Der Lenker wird noch eingetragen, mit den Stoßdämpfern zusammen (für die auch bereits Eintragungen vorliegen). Laut Prüfer kein Problem.
SO, ob hässlich oder nicht, ist ja meine Sache, ich muss damit rumfahren. Obs anderen gefällt ist mir sowas von egal, das kann man sich vllt gar ni vorstellen. Aber Schade ums Moped ist es auf keinen Fall.
Grüße