Beiträge von R-T

    Zitat


    Original von tacharo:
    Da von Ralf gar nüscht mehr kommt,auch keine Antworten auf Pns und e-mails plädiere ich für Handelsverbot,sowie Sperrung der DL!!!



    Hi, wenn ich kaum am PC binn kann ich logischer weise auch nicht schreiben.


    Sperrung der DL ??? = Ich hatte geschrieben das ich nichts mehr mache. Also Peng.


    Zu Dir =


    Du hattest hinter meinem Rücken verlauten lassen, das an Deiner Lackierung \"Mist\" gemacht wurde. (Hattest mich ja nicht angesprochen ... sonder nur hinten rum)


    Auf meine Anfrage hattest Du mir näheres gesagt und ich habe Dir angeboten das Kostenfrei in Ordnung zu bringen. Den ersten Deckel den ich von Dir bekam hatte mit Edding markierungen (die ich Spachteln sollte) .... der Deckel war allerdings wellig wie ein Mondkrater. Der zweite Deckel der danach kam sah auch nicht viel besser aus.


    Habe es einem aus dem Forum gezeigt, der auch mit dem Kopf geschüttelt hatte ( Nur für den Fall das Du es jetzt ander stellen möchtest. ) Ich habe da einen Zeugen.


    Die Anprangerung Deinerseits, das Du zur Polizei gehen würdest, zeigt zwar, das Du Extrem Sauer bist, aber das war etwas heftig von Dir.


    Ich hatte auf Persönliche Probleme hingewiesen und mein Krankheitsbild wünsche ich keinem hier .......... Da die letzten 2 Jahre Extrem waren und mir sehr viele Zeiten \"Erinnerungen\" einfach fehlen.


    Des weiteren Du bekommst Deine Sachen schon noch.


    Bei HSS habe ich es jetzt auch schon geregelt.


    Ralf

    @ HSS


    habe dich jetz schon mehrmals über icq angeschrieben, das du mir den preis ohne das zusammenbauen sagen sollst.


    wenn du nicht antworten willst - dann willst du wohl nicht.


    gut .......... da ich genug stress mit einem 14j. vermissten kind ( dessen mutter und der oma ) habe können wir die sache gerne im januar weiter bequatschen.


    damit du nicht wieder sagst das ich mich nicht gemeldet habe ist dieses posting !

    @ HSS


    ? Dazu nun kein Komentar ?


    Ich schaue wie ich das in diesem Jahr noch hin bekomme - Denke das ich nur Deine Sachen bringe und meine Schwalbe so wie sie ist abholen werde (meine Teile sind auch noch nicht fertig geworden - so das diese alle geschraubt werden könnnen).


    Muss mir evtl. jemand anders suchen, der mich Fährt. Hier ist Streß wegen dem Auto (welches eigendlich nur ich in Ordnung halte [aber das Zählt ja nicht] )


    Da das zusammenbauen dann für Dich weniger ist - kannste mal überlegen was Du dann Finanziel abrechnen kannst.


    Und werde mal ein wenig ruhiger - bei Deinen Sachen war ich auch nicht so - Die fremdarbeiten habe ich auch nur so berechnet wie ich diese Bezahlen musste ........... Okay ?


    Du hast ja selber geschrieben, das meine Arbeit Okay war !


    [c=red]
    [f4]Du bleibst schon nicht darauf sitzen ![/f4][/code]



    @ HSS - Du weist wie alles angefangen hatte ? Als Du das erste mal bei mir warst, konnte ich selber nicht da sein, da ich leider mit einem Herzinfakt im Krankenhaus lag.


    Das der Kompressor seinen Geist aufgegeben hatte, war ja auch kein Problem.


    Das hier im Hause auch noch Nachwuchs kam und Streß Pur angesagt war habe ich Dir auch mitgeteilt.



    Das der Rechner in den Absturz geriet - wurde Dir von einem Kumpel auch mitgeteilt ( ich selber lag wieder mal im Krankenhaus ).


    Sorry, das ich nunmal zum Älteren Eisen gehöre und nicht mehr so einfach die Schulbank drücken kann um danach Zeit für ein Hobby habe.


    Ich habe vor gut einem Jahr meinen Job verloren und die Aussichten einen neuen zu bekommen ist nicht rosig ( es sei denn ich gehe zu einem Verleiharbeiterunternehmen für gute 6,00 Euro ) Nur die Arbeitgeber verlangen Flexibilität, die ich ohne Fahrzeug nicht aufweisen kann. Ich habe es hier auch satt immer nach dem Kombi zu betteln.


    Ein Auto kann ich mir in der Lebensituation nicht leisten und wie weit kommt man schon mit 347 Euros. ???



    @ Tacharo


    Gebrochen war der Arm nicht - mir war beim Flexen ein Stück Metall in den Arm geflogen ( Es wurde eine Ader eingeschitten ). Autsch.




    @ All


    Naja Verkaufen kann HSS die Schwalli nicht, ich habe ja die Papiere.



    Ich habe stets gute Miene gezeigt, habe die Preise fürs Lackieren stets gering gehalten habe auch Nachgebessert wenns erforderlich war, habe auch Teile in Zahlung genommen, wenn einer nicht die Lackierung bei mir Zahlen konnte. ( Und das - weil es mir auch Spaß gemacht hat ).


    Selbs Teure Effektlackierungen habe ich günstig angeboten. Werde ich auch nächtes Jahr wieder machen ! Nur nicht so viel !


    So - das war heute mein erster Tag hier ! Na dann .......

    Ausnahmen der Klasse M: Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.


    ( da habe ich gerade verpasst / um 3 Monate )


    Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
    Als Kleinkrafträder gelten auch


    ( da ist meine ausnahme ..... alte Klasse 3 + 4 )


    Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.


    ( hier ist die algemeine ausnahme )


    Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.



    ALSO KLASSE [f4][c=red]M[/code][/f4] Heutzutage !

    http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_76.php




    Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:


    § 4 Abs. 1 (fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge)


    Andere Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h als die in § 4 Abs. 1 genannten bleiben bis zum 31. Dezember 2000 fahrerlaubnisfrei.


    § 4 Abs. 1 Nr. 2 (Krankenfahrstühle )


    Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Abs. 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung sind berechtigt, motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung und nach § 76 Nr. 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung zu führen. Wer einen motorisierten Krankenfahrstuhl mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung führt, der bis zum 1. September 2002 erstmals in den Verkehr gekommen ist, bedarf keiner Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung nach § 5 Abs. 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung.


    § 5 Abs. 1 (Prüfung für das Führen von Mofas)


    gilt nicht für Führer der in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bezeichneten Fahrzeuge, die vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben.


    § 5 Abs. 2 (Berechtigung eines Fahrlehrers zur Mofa-Ausbildung)


    Zur Mofa-Ausbildung ist auch ein Fahrlehrer berechtigt, der eine Fahrlehrerlaubnis der bisherigen Klasse 3 oder eine ihr entsprechende Fahrlehrerlaubnis besitzt, diese vor dem 1. Oktober 1985 erworben und vor dem 1. Oktober 1987 an einem mindestens zweitägigen, vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat durchgeführten Einführungslehrgang teilgenommen hat.


    § 5 Abs. 4 und Anlagen 1 und 2 (Prüfbescheinigung für Mofas/Krankenfahrstühle)


    Prüfbescheinigungen für Mofas und Krankenfahrstühle, die nach den bis zum 1. September 2002 vorgeschriebenen Mustern ausgefertigt worden sind, bleiben gültig. Prüfbescheinigungen für Mofas, die dem Muster der Anlage 2 in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung entsprechen, dürfen bis zum 31. Dezember 2002 weiter ausgefertigt werden.


    § 6 Abs. 1 zur Klasse A1 (Leichtkrafträder)


    Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h (Kleinkrafträder bisherigen Rechts), wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.



    Nur wo bleibt die Simson ?


    \" Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als [c=red]50 cm3 [/code] und einer durch die [c=red]Bauart [/code] bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als [c=red]60 km/h[/code] \"


    [f3][c=red]Klasse M[/code][/f3]
    bis 50 ccm Hubraum
    bbH bis 45 km/h
    Mindestalter 16


    berechtigt laut Einigungsvertrag auch das führen von folgenden KFZ mit Versicherungskennzeichen.


    -KKR 50ccm/bbH50km/h ( BE bis 31.12.2001)


    -Lastendreirad 50 ccm/bbH 45km/h bis 150kg Leermasse (BE bis 31.12.01)
    -DDR Schwalbe,bbH 60km/h (BE bis 28.02.1992)
    Also hier kommt es auch auf das Ausstellungsdatum der BE an!




    ( mehr habe ich nicht abgespeichert )