Beiträge von coyote

    Natürlich kann das die Zündung sein. Kann auch andere Ursachen haben.


    Ich weiss übrigens immer noch nicht wann der Fehler aufgetreten ist. Während der fahrt? Bei Wartungs-bzw.Reinigungsarbeiten? Oder bei einer Reperatur?


    Ps: Ein paar Satzzeichen würden mir beim lesen sehr helfen. ;)

    Mach noch mal alles im Vergaser nochmal sauber und setze einen Benzinfilter vor den Vergaser. Vergewissere dich das alle Dichtungen heil sind und er keine Nebenluft zieht.


    Laut deinem Profil hast du auch noch eine Schwalbe? Du kannst ja Testweise diesen Vergaser mal einbauen, damit müsste er eigenlich auch laufen. Wenn nicht solltest du mal die Zündung kontrollieren.

    Wenn sie arg Qualmt wird er wohl zu fett eingestellt sein.


    Was passiert beim Gasgeben ? Stirbt der motor ab, oder dreht er nicht richtig hoch ?


    Vieleicht ist ja auch der Auspuff dicht ?

    LeSmou


    Dann komm halt erst am Samstag, ist ja nicht weit zum Fahren.


    Wenn du willst können wir zusammen fahren, da ich wohl auch erst am Samstag hinfahre. (Du bist nicht der einzige der Freitag noch auf der Baustelle Arbeiten darf :( )

    Wolfe


    gegen solche "Zeugen" ist man natürlich machtlos....


    Apropos Rechtsstaat


    Ich hab vor kurzem in einer Zeitung von einem kurriosen Urteil gelesen.


    Ein Mann fuhr mit seinem Auto innerhalb einer Ortschaft über eine Kreuzung, Ampel war auf grün und er wurde von einem von rechts kommenden Fahrzeug gerammt.


    Eigentlich ein klarer Fall.


    Ein Richter gab ihm aber eine Teilschuld (ich glaube es waren 10%)


    Da es eine sehr wenig befahrene Kreuzung war, hätte er darauf achten können ob ihm die Vorfahrt auch wirklich gewärt wird . :a_zzblirre:


    Ich weis nicht ob das eine Zeitungsente war, aber im Rechtsstaat BRD ist so ein Urteil bestimmt möglich.

    Tja, das ist der Deutsche Rechtsstaat. Wäre sie dir hinten reingefahren wäre sie eindeutig schuld. Da du aber schon am abiegen warst bist du wieder in der Pflicht dich vorher umzusehen.


    Wie Wolfe schon sagte, Recht haben und Recht bekommen ist (leider) nicht immer so

    Es ist gut möglich das du eine Teilschuld erhältst, weil du dich nicht vergewissert hast das du den nachfolgenden Verkehr nicht gefährdest(z.B durch umschauen)


    Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstip…sie-die-kurve_002591.html


    Zitat:


    Vor dem Abbiegen hat der Fahrer eine doppelte Rückschaupflicht. Er muss sich vergewissern, dass der nachfolgende Verkehr nicht beeinträchtigt wird – und zwar sowohl beim Einordnen, als auch beim Abbiegevorgang selbst (§ 9 Absatz 1 StVO). Nur wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist, kann beim Abbiegen auf die Rückschau verzichtet werden. Kommt es zu einem Unfall mit einem überholenden Fahrzeug, muss der Linksabbieger beweisen, dass er seine doppelte Rückschaupflicht erfüllt hat. Hierfür reicht es nicht aus, wenn er sich korrekt eingeordnet und den Blinker richtig betätigt hat. Man muss auch beim Abbiegen nochmals den nachfolgenden Verkehr beobachten.


    Das gilt insbesondere, wenn es auf der Fahrspur eng zugeht. Das Kammergericht hat in einem solchen Fall dem Linksabbieger 1/3 Mitschuld an einem Unfall mit einem überholenden Fahrzeug zugewiesen, weil er nach links abgebogen war, ohne sich ein zweites Mal zu vergewissern, dass hinter ihm fahrende Fahrzeuge nicht gefährdet werden. Grund: Bei eng herangerückten Nachfolgeverkehr haben Linksabbieger innerorts stets damit zurechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer trotz gesetztem Blinker überholen. Notfalls muss der Linksabbieger mit dem Abbiegevorgang warten und den Überholenden erst passieren lassen. (Az.: 12 U 115/07)


    Besonders vorsichtig müssen Abbiegende vorgehen, wenn sie beispielsweise in eine Grundstückseinfahrt abbiegen wollen (§ 9 Absatz 5 StVO). Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer droht, muss man sich notfalls einweisen lassen. Die Beweislast hierfür trägt der Abbiegende. In diesem Zusammenhang hat das Landgericht Düsseldorf einem Autofahrer eine Mitschuld von 25 Prozent zugewiesen, weil er nicht beweisen konnte, dass er beim Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt besonders darauf geachtet hatte, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Der Unfall hatte sich beim Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt mit einem Motorradfahrer ereignet, der von hinten ausgeschert war und überholen wollte. (Az.: 20 S 130/06)