Hallo,
wenn es stottert ist sehr oft der Versager schuld. Ich hatte auch schon originale Vergaser die ich einfach nicht richtig in den Griff bekommen habe und irgendwann frustriert auf Bing umgestiegen bin. Vergaser einstellen ist also nicht ganz so einfach. Insbesondere muss man sicherstellen, das wirklich alles frei ist, alle Düsen, Verbindungsröhrchen usw.
Grüße
Beiträge von primat
-
-
Hallo,
weiß das denn wirklich keiner? Wo sind die Nachwende Fans?
Grüße -
Hallo,
bei einem 70ccm über einen eingetragenen Lenker zu diskutieren ist schon ein bisschen albern, oder nicht?
Grüße -
Ist das ein original metallicblau.Den würde ich niemals neu lackieren.
Grüße -
Hallo,
eine H4 ist in der SR50 nicht zugelassen und streng genommen ist sie damit ohne ABE. Das solltest Du Deiner Freundin zumindest mitteilen. Im Zweifelsfall muss sie es ausbaden. Oder man lässt ihn halt eintragen
GrüßePS: So klar ist das wohl doch nicht, dass die H4 nicht zugelassen ist. auch eine etwas genauere Recherche hat bis jetzt kein klares Bild ergeben.
-
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie die originale Sekundärübersetzung der nachwende SR50 ist.Die Vorwende haben ja 16/31, für die neuen konnte ich nichts finden
Vielen Dank und Grüße -
Wenn der Zündzeitpunkt gar nicht stimmt kann das sich auch so äußern. Also überprüf mal die Zündung, wenn der Gaser sauber ist.
Grüße -
Hallo,
ich hatte mal die gleich Symptomatik bei meiner Schalbe. Da war der Zündkondensator kaputt. Den Abstand der Elektroden der Zündkerze hast Du schon korrekt eingestellt, oder?
Grüße -
Hallo,
wenn Verzahnung und Feder in Ordnung sind, sehe ich keine Probleme.
Grüße -
Ich seede schon mit 110KB/s.
Gruß -
Hallo,
mir fehlen noch 200M habe zur Zeit nur 1K down aber bis zu 100 UP freigegeben.
Ich hoffe das wird nochmal schneller, sonst brauch ich für die 200M noch 2 Tage.
Gruß -
Also, um nochmal auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen: \"Also sagen die grünen was wenn man Kerngesund ist und es als Krankenfahrstuhl angemeldet hat?\"
Die Sache ist doch ganz einfach: Eine Duo darf man fahren, wenn man einen Führerschein dafür hat. Und da galt zumindest bei den alten Führerscheinen, dass man Klasse 5 braucht.
Zitat aus meinem Führerschein:
\"Krankenfahrstuhle (§ 18 Abs. 2 Nr. 5 StVo) und Zug - und Arbeitsmaschinenmit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 Km/h.\"Das wars.
Gruss