Beiträge von End-uro


    ja inkl. aufziehen. geht ja auch aus obigem text hervor. ist dir der preis zu billig?

    bei 70 plus versand kann er auch zu seinem händler gehen.
    bei meinem angebot für 50 euro handelt es sich natürlich um die heidenau reifen mit schlauch und felgenband.

    Zitat


    Original von simme89:
    Also mit 22jahren alten reifen rum zu fahren ist wahnsinnig. Normalerweise seoll man Reifen nach spätestens 6 jahren wechseln.


    wie kommst du darauf?



    so günstig sind 75 euro aber nicht. und so schwer ist es auch nicht die selber zu wechseln. ---> meine kunden bekommen das für 50 euro komplettpreis

    ja ich stimme mopedfleischer auch zu.
    lest noch mal, dann stellt ihr fest das es darum geht, dass man das rote nehmen kann, wenn das am fahrzeug sich befindende erst für fahrer ab 25 ist und der mechaniker der probefahrt macht erst 24 oder jünger ist.

    Zitat


    Original von habichtfreak:
    ich bezweifle ganz stark das es eine werkstatt gibt in der nur unter 25jährige arbeiten



    wer schreibt nur? außerdem schon blöd, wenn man dann immer einen älteren holen muss. wie dem auch sei das kennzeichen hat für händler und werkstätten seine daseinsberechtigung.

    Zitat


    Original von habichtfreak:
    das klingt ja gut, kein asu. und tüv da müsste ich aber vorher noch einiges machen. auf den mänteln steht noch \"EVP\" drauf. die kommen sicher nicht durch den tüv.


    End-uro: mit dir streite ich nicht mehr. aus deiner sicht ist es ein rotes versicherungskennzeichen und ich nenne es rotes oldtimerkennzeichen, weil ich es auch nur an oldtimer ranschrauben darf. die diskusion führt zu nicht. aber wir wissen beide das § 29g nicht mehr existiert und somit auch keine vorschrift mehr für das RVK. wir werden beide kein rvk mehr in 3 wochen haben, also lass uns die sache begraben :lickout:



    du kannst es nennen wie du willst. aber wenn du in gesetzen suchst, musst du den offiziellen namen verwenden. und da ist es kein oldtimerkennzeichen. auch wenn du es gerne so nennen möchtest. das die diskusion zu nichts führt ist klar, wenn man nicht mal die richtigen wörter benutzt.
    das § 29g der stvzo nicht mehr existiert weiss ich. aber wie kommst du darauf es gäbe keine vorschrift mehr für das RVK ? es gibt sie!!
    DU wirst keines mehr haben. ich schon. aber bei deiner missbräuchlichen nutzung ist es auch für dich und die allgemeinheit besser wenn du keines mehr hast!

    @ habichtfreak
    wenn du schon gesetze zitierst, dann bitte auch die richtigen. denn dann wirst du merken das du nicht recht hast. und was die versicherung sagt ist auch egal, lese mal die richtigen gesetze!!!



    das mit asu gilt ab 1.1.89 mim 2 takter kein problem meine etz 250 hats auch geschafft.

    @ habichtfreak


    das ist nicht nicht ganz legal sondern illegal. warum brauchst du keine abe dabei haben? wo steht das?
    wenn du vor gericht stehst, dann lass dir besser eine andere begründung einfallen warum du kein kennzeichen hast als das deine versicherung davon wusste.warum legst du überhaupt bei einer roten nummer eine abe vor? les mal deinen versicherungsvertrag!!
    das mit einer billigen versicherung wäre echt was. kann ja nicht sein das über 18 jährige für die 16 jährigen mitzahlen müssen. wie machen das andere oldie freaks?

    ein fahrzeug welches zur reparatur da ist, ist nicht immer versichert. oder so versichert, dass es der mechaniker nicht fahren darf. auch wollen kunden eine probefahrt machen, bevor sie ein fahrzeug kaufen. deswegen versichert man aber nicht gleich das fahrzeug. auch hat nicht jeder einen so großen hof, dass man eine probefahrt machen kann. man will ja auch wissen ob das fahrzeug bis zum ende beschleunigt.


    treffen und kauflust anregen passt ja noch bei einem händler. aber das mit der überführungsfahrt ist sehr weit her geholt. man überführt ja auch nicht sein fahrzeug zum supermarkt. wären oldi veranstaltungen erlaubt, würde es ja drinn stehen. der §17 regelt nur rote oldtimerkennzeichen. keine versicherungskennzeichen.