Hallo,
habe neulich eine KR51/1 erworben, BJ 1973.
Leider keinerlei Papiere vorhanden, der Verkäufer meint die Schwalbe kommt urprünglich aus Ungarn (dort wurden wohl für 50ccm und drunter keine Papiere ausgestellt).
Nun zu meiner Frage:
Damit ich guten Gewissens fahren kann, brauche ich ja lediglich eine ABE und Versicherung, oder?
Ein Versicherungskennzeichen habe ich mir heute mit Angabe der Fahrgestell-Nr. bestellt (die Oldtimer-Versicherung von der Allianz).
Jetzt fehlt mir aber noch eine Betriebserlaubnis.
Da meinte der Verkäufer, ich bräuchte für die Papiere erst ein einmaliges TÜV-Gutachten nach §21 (Kostenpunkt 90€).
War nun aber vorhin auf der Website des Kraftfahrtbundesamts und habe da das Formular ausgefüllt zum Beantragen einer neuen ABE für die KR51/1 (Antrag auf Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Mopeds und Kleinkrafträder).
Brauche ich also das TÜV-Gutachten wirklich? Sollte der Antrag durchgehen (kostet glaub ich rund 25€) und mir die neue ABE zugeschickt werden, habe ich ja eigentlich alles was ich brauche oder?
Grüße,
Bene0711