Ich habe mich mit dem Führerscheinthema ausgiebig beschäftigt, bevor ich mir meine erste Simme zugelegt habe. Bin vermutlich genauso ein Pessimist wie du aber es ist wirklich okay.
Zur Führerscheinklasse M gelten nach FeV §76 Übergangsrecht Abs 8 §6 Abs. 1 zu Klasse M c. "Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind."
Du kannst dir gern den ganzen Paragraphendschungel selber anschauen unter http://www.verkehrsportal.de