Beiträge von Darky-KR51

    ich habe den führerschein klasse b, m, l (auto). mit diesem schein darf ich roller nur bis 45 km/h fahren. und damit ist egal wie schnell eine schwalbe fahren kann, es geht mir um das dürfen, gemacht habe ich den erst vor 2 wochen. bin aber 26.


    ich bin mir sicher das es sich hier um ein bingvergaser handelt. und ich will den roller drosseln, damit ich den roller fahren darf, wenn er von dieser regelung nicht ausgenommen ist.
    eine plaszikroller ist nicht das was ich unter roller verstehe, sonder eher, sorry an alle die sowas haben, ein besserer eierschneider.


    die papiere zu dem roller habe ich, allerdings nur als kopie aus suhl. reichen die?


    wegen tüv und au. das war auf die frage der drosselung bezogen, da ja auch die papiere bei einer evtl drosselung geändert werden müssen.

    Hallo Leute,


    ich habe im Garten meines Vaters eine KR51/1 gefunden. Diese will ich jetzt neu aufbauen. Es wird eine Menge arbeit werden. Aber dazu ist mir meine Zeit nicht zu schade.


    Nur habe ich das ein oder andere Problem. Zum einem muss ich, wenn ich den Roller fahren will, denn auf 45 km/h drosseln. Und zum anderen könnte ich ein paar Tips gebrauchen, auf was ich achten muss, wenn ich die KR51 auseinanderbaue. Bisher habe ich nur erfahrungen mit Autos gemacht, Komplettumbau und sowas. Aber eine Schwalbe ist echtes Neuland.


    Reicht es aus, wenn ich bei dem Bing Vergaser eine kleinere Düse einsetze, oder muss ich doch was ganz anderes mache. Wie läuft das dann beim TÜV mit der Eintragung ab, dass ich sie dann auch fahren darf?.


    Es wäre wirklich schade, wenn ich den Roller nach dem Umbau verkaufen müsste. Es ist ein wirkliches Schätzchen. Bj. 1978


    Vielen Dank
    Gruss André