ich habe den führerschein klasse b, m, l (auto). mit diesem schein darf ich roller nur bis 45 km/h fahren. und damit ist egal wie schnell eine schwalbe fahren kann, es geht mir um das dürfen, gemacht habe ich den erst vor 2 wochen. bin aber 26.
ich bin mir sicher das es sich hier um ein bingvergaser handelt. und ich will den roller drosseln, damit ich den roller fahren darf, wenn er von dieser regelung nicht ausgenommen ist.
eine plaszikroller ist nicht das was ich unter roller verstehe, sonder eher, sorry an alle die sowas haben, ein besserer eierschneider.
die papiere zu dem roller habe ich, allerdings nur als kopie aus suhl. reichen die?
wegen tüv und au. das war auf die frage der drosselung bezogen, da ja auch die papiere bei einer evtl drosselung geändert werden müssen.