Beiträge von svenoone

    Will hier keine Diskusion über Sinn oder Unsinn lostreten, würde mich aber mal interessieren wozu du das Moped beim TÜV vorführen willst und warum die deinen Hubraum auslitern wollen?


    Welche Umbaumaßnahme erfordert das denn?

    Eine Simson S51 hat von Werk aus keinen H4 Scheinwerfer, Die Elektronische Zündsperre muss abgenommen sei, flacher Tommaselli-Lenker, genauso wie der Bremslichtschalter an der Fußraste... gabs erst ab Simson S53, darum muss ich das eintragen lassen. und der Prüfer will meinem Hubraum gar nicht auslietern, davon spreche ich überhaupt nicht. ich habe diese Frage aus interesse gestellt, und auch um die Kompetenzen des Prüfers auszuloten

    Leute Leute ihr schweift ganz schön ab, gegenstand der Tatsache ist nicht , warum ich zum Prüfer gehe oder warum ich dem Prüfer das so sage.
    Ich muss leider auch sagen, dass diese Schleiftabelle nur angibt, was technisch Möglich ist, ob dies dann erlaubt ist ist eine andere Sache. denn Roller können auch schneller als 45KMH fahren, Hersteller geben dies auch gern an, aber sie dürfen eben nur 45kMH schnell sein!!!


    Vermutlich werde ich hier dazu kaum eine aussage bekommen, ich wende mich dazu mal an einen Verkehrsrecht Experten...


    Wenn sich dann rausstellen sollte, dass diese Schleiftabelle Gültigkeit hat, werde ich auf jedenfall meinen Prüfer wechseln, da dieser in meinen Augen dann keine fundierte Kenntniss hat.

    Genau diese Schleifmaß Tabelle haben wir auch verwendet, und ebenso auch dem Püfer vor geleht.
    Er meint nur, dass diese von überall herkommen konnten und das er sich danach richtet, dass der Motor nicht mehr als 50ccm haben darf. Ich hgab naturlich gefragt wieso, er nur schau in § 76 8c FeV da stehts so sind wir dann verbliben und ich bin hier


    In diesem Paragraf steht halt nurnicht mehr 50ccm von 1991 und das Gesetzlichkeiten der DDR eingehalten werden sollen.

    Hi Leute,
    Der Grund meiner Anmeldung hier ist dieser Thread, da ich hier dank der Bürokratie kein Licht sehe.


    Mein Vorhaben:
    Restauration S51 Enduro auf den bestmöglichen Stand der Technik
    - H4 bzw HS1 Scheinwerfer
    - ELBA+EWR Elektronik
    - Bremslichschalter an Fußraste
    - Elektronische Zündsperre (Wegfahrsperre)
    - etc. und pp. andere Kleinigkeiten die den Kern meiner Frage nicht betreffen


    Was habe ich bisher gemacht?
    Die Restauration befindet sich noch im Anfangsstadium (Simson Zerlegt, Teile zum Pulvern geschikt, Motor repariert), daher sammle ich auch aus reinem Interesse diese Informationen
    Einige Änderungen sind nicht Original und von daher Benötige ich eine Sondereintragung, nach Absprache mit dem Zuständigen DEKRA beauftragten ist alles auch kein Problem unter Einhaltung gewisser Vorschriften...


    ABER!!!!!
    Wir haben den Motor repariert nach der Original Reparatur-Anweisung aus der DDR.
    Das bedeutet:


    Ausschlif Maß Zylinder Maximal 39,505mm im Durchmesser, das Entspräche bei einem Hub von 44mm und ein gesamt Hubraum von 53,923cm³.
    Mein Zylinder erreicht die Maße bei weitem nicht bin bei 38,995mm im Durchmesser. Laut Reparatur-Anweisung alles IO, mein DEKRA Prüfer würde dazu NEIN sagen.


    Jetzt zu meiner Frage, ist es in einem Gesetztes Text der DDR irgendwo festgelegt, wie dieses Ausschliffmaß aussehen darf?


    Eine Bitte an die SPAMER!!! Aussagen wie "ob 50cm³ oder 60cm³, das merkt kein Schwein" bitte sein zu lassen, denn es geht hier nicht darum was ein Prüfer merkt und was nicht, es geht darum im Rahmen der Legalität zu bleiben! Und ein zuverlässiges, kultiges, originales und sicheres Straßengefährt zu haben.