Wenn du etwas findest, den Fund meldest und daraufhin niemand den Fund für sich als Eigentümer beansprucht, kann die Fundsache nach einiger Zeit in dein Eigentum übergehen.
Ich denke mal du wirst dir da von der entsprechenden Stelle (Fundbüro?) einen Wisch ausgestellt bekommen der den Vorgang bestätigt.
Ich glaube, anders ist das bei bestimmten herrenlosen "Gegenständen" wie zum Beispiel Aas.
Dort können aus irgendwelchen Gründen Ämter die mit der Verwaltung von Besitztümern des Staates betraut sind, wie zum Beispiel das Finanzamt, Ansprüche geltend machen. Das ist etwas kurios, aber irgendwelche Gründe wird das schon haben.