Hat irgendjemand noch einen DDR Mixer zuhause?
Wenn du solch einen meinst
http://www.ebay.de/itm/Ruehrge…s-DDR-Mixer-/320775184518
ja ,der läuft und läuft und l............. ![]()
Hat irgendjemand noch einen DDR Mixer zuhause?
Wenn du solch einen meinst
http://www.ebay.de/itm/Ruehrge…s-DDR-Mixer-/320775184518
ja ,der läuft und läuft und l............. ![]()
Bei einem Massiven Cu-Dichtring kann man diesen vorher erwärmen/ausglühen. Hat man früher so gemacht,aber heutzutage ist a die Legierung anders b lohnt sich der Aufwand nicht,da Centware.
Diese Kupferdichtungen passen sich der Ober&Unterfläche besser an ,da diese auf Druck (anziehen der Krümmerschraube) etwaige Unebenheiten besser ausgleichen.Cu ist weicher.
oh schon erledigt
Alles anzeigenes geht ums editieren (nachträgliche verändern des posts bzw. sachen hinzufügen) und nicht ums zitieren
Oi!
ich füge weder hinzu ledigl. vekürze ich den Sachverhalt von einem User auf den Punkt wo ich mein Argument dazugeben möchte.
Und ? was ist daran nicht i.O.?
Zumal eigentlich das einfachste ist die Post über Pseudoname oberhalb zu Nummerieren.
Da braucht man nichts mehr zu editieren,sondern sagt z.Bsp.: wie im Post 0815 ...beschrieben....
und gut ist.
Tobu: Bitte die texte editieren,wenn noch keiner zwischengepostet hat
werde mich Bemühen,wobei ich doch zitiere und doch einer in dieser Zeit postet,was ich ja nicht verhindern kann. ![]()
Wegen solch einem minderwertigen Zeug hat man mich noch nie belästigt
,eher um zu sehen wie man so ein "bekl.Dreirad"fährt obwohl Fußtauglich;).
Und das Kennzeichen muss unterhalb vom Rücklicht angebracht werden, weil es bei Dunkelheit auch noch beleuchtet werden soll.
Oder du baust dir ne Kennzeichenbeleuchtung extra mit dran, wenn du es an die Seite baust.
Nochmal.......... dies ist kein KENNZEICHEN ledigl. ein Versicherungs(hinweiszeichen) .Dieses sollte lesbar,sichtbar befestigt sein,am "Ende" der Fahnenstange. Ende;)
Wenn bei deiner Simmi sonst alles ok ist,dann lass es gut sein. Da dieses kein KFZ-Zeichen ist. Lediglich nur das du es Ordnungsgem. ein Versicherungszeichen hast.Fertig. Alles andere werden sie dir schon ,falls dich einer von den Hütern anspricht,was ich aber nicht Glaube,hinweisen. Wenn nichts gekürzt oder "gedengelt" wurde,passiert auch nichts.
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. Ich weiß nicht, ob das Schutzblech mal gekürzt wurde. Müsste ich aus rechtlicher Sicht etwas unternehmen und wenn ja, was soll ich tun?
Räusper,blind wirst du ja nicht sein.Dann schau dir die Originalen an und schwupppppsssssss weißt du ob gekürzt oder nicht.
Siehe hier ein Beispielparadies:
http://www.google.de/search?q=…IQ_AUoAQ&biw=1280&bih=581
Bei Nr.schilder darf der Biegewickel m.E. nicht mehr als max. 30°betragen.
Sichtbar muß es sein ,aus welcher Sicht auch immer.