Beiträge von kajira

    Der Scheinwerfer ist nicht zu dunkel,nur nicht ganz so hell. Die komplette Grundplatte wurde so vom Händler gekauft und die Lichtspule für Scheinwerfer ist ja einzeln auf der Grundplatte 12V 42Watt, geht aber noch über alte Ladeanlage..


    Aber ich weiß.. Ladeanlage gehört normal zur 6V..
    EWR und ELBA kommen im Winter, wenn ich den Kabelbaum neu ziehe..


    mit Grüßen..

    Hallo Bartsimson,


    ich bin davon ausgegangen, dass es eine 12 V-Anlage ist, da die Zündspule auf dem ersten Bild, wohl eine kurze EMZA-Spule ist, aber ja.. am Besten findet man es über die Teilenr. heraus, ob dem wirklich so ist.. habe selbst eine solche 12V-Zündung (ohne ELBA, mit Ladespule) in meiner Enduro verbaut ... EWR und ELBA findest du erst in den neueren Sätzen.. (EWR und ELBA sind die zwei schwarzen Kästen in dem anderen Angebot, dass du gepostet hast).


    Mit Grüßen

    Hallo Muckaely,


    was für eine Zündung fährst du? Wenn du eine zündende Idee suchst, solltest das mit dazuschreiben.. und ja.. Zündung würde ich erstmal nicht außer Acht lassen.. und rasseln? passen die Kolbenringe zum Kolben?


    Mit Grüßen..

    Hallo...


    Also soweit ich es überblicken konnte sind beide Zündungen 12 V E-Zündungen. Die obere ist die einer S51 C oder Enduro.. die untere die einer S51/1 späte Baujahre. Wenn du relativ nah am Original bleiben willst, sprich deinem Baujahr näher, wäre die obere etwas. Preislich kann ich dir keine Auskunft geben, da mußt du selber wissen wie viel du ausgeben magst. Schätzungsweise würde ich aber mit einem Preis zwischen 50 und 100 Euro rechnen. Beide sind DDR-Produkte. Einfacher zu verbauen ist für dich die ältere da die Ladeanlage sich dann dort befindet, wo du sie jetzt schon hast und du keinerlei Probleme mit deinem Kabelbaum bekommst. Jedoch fehlt da noch der Blinkgeber, der bei der jüngeren mit dabei ist, der ist jedoch nicht teuer, auch wenn du ihn neu kaufst.


    -> ergo.. du kannst beide verwenden, einfacher als Unterbrecher sind sie allemal, wenn auch nicht ganz so zuverlässig wie eine Vape.


    Mit Grüßen

    sicher hast du Anspruch auf Schmerzensgeld diesen Anspruch solltest du bei der Versicherung des Autofahrers geltend machen.
    Evtl. wäre ein Rechtsanwalt hier sinnvoll, der kann dir auch Auskunft wegen der Höhe des Schmerzensgeld weiterhelfen.
    Den Anwalt musst du ja auch nicht selbst bezahlen, da du ja auch keine Schuld hast.


    Grüße und gute Besserung