Das war mal ne Spatz-Felge, die Felgenringe waren immer lackiert und aus Stahl!
Beiträge von Ramirez
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und zudem was (glaubich) nicht viele wissen , das die simmson nach eg- recht fährt und nicht nach eu- Vorschriften das heist das die simson bei den blinkern keinen mindest abstand brauch
DA hätte ich jetzt gern mal ne Erklärung... Ne Simson mit EG-Typgenehmigung? Da hätte ich doch gern mal die komplette Typgenehmigungs-Nummer...

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Um jetzt mal richtig klugzusch..ssen:
Ne Zentrifugalkraft wirkt nur bei einer Kreisbahn. Zentrifuge heisst lateinisch übersetzt etwa sowas wie "aus der Mitte fliehen". Die einzige Kraft, die beim Kolben-auf-und-ab wirkt ist die Massenträgheit. Und jetzt kann sich jeder selbst herleiten, warum die Öffnung des Sicherungsrings entweder nach oben oder nach unten zeigen soll.
Ach ja, hiess das nicht mal ZentripeTalkraft?

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Wenn das Motorrad noch angemeldet sein sollte, melde es ab . Sonst musst du doppelt oder dreifach tüv zahlen .
Doppelt oder dreifach zahlen hat es auch noch nie gegeben.
Beispiel: Fälligkeit 12/04, kommt 01/08 zur HU. Früher wäre die nächste Fälligkeit 12/08 gewesen. Und es wurde auch nicht für den abgelaufenen Zeitraum 12/04-12/06 kassiert und dann nochmal für 12/06-12/08, sondern nur einmal die normale Gebühr.
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Stimmt, solange Du Brief/Schein bzw. ZLB Teil 1+2 noch hast, kannst Du meistens mit ner normalen HU wieder zulassen. Die in der FZV genannten 72 Monate sind die Frist, bis die Daten beim KBA gelöscht werden. Durch Brief/Schein hast Du aber noch einen Datennachweis. Handhabt aber mal wieder jede Zulassungsstelle anders, sprich nicht jede lässt mit ner normalen HU zu, wenn das Fahrzeug länger als 72 Monate stillgelegt ist.
Falls das Fzg. noch angemeldet ist, reicht sowieso ne normale HU, allerdings wirst Du um die 20% Aufschlag wegen Überziehung länger als 2 Monate nicht drumrumkommen. Sind aber beim Moped ohne AU zu verschmerzende 8 Euro irgendwas. Alternativ könntest Du erst abmelden, dann HU machen, dann zulassen, schon sind die 8 Euro gespart...
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Mein lieber Schwan, so ein Teil hat gut 40 Jahre überlebt, um dann von nem 18jährigen Fahranfänger, der noch nicht mal Erfahrung mit Heckantrieb (!) hat, im Alltag runtergejuckelt zu werden?
Tut mir leid, aber da hat jemand den Sinn eines H-Kennzeichens nicht verstanden. Das ist nämlich mitnichten ein Steuersparmodell sondern dient der "Erhaltung kraftfahrzeugtechnischen Kultugutes". Und die Versicherungsunternehmen denken sich da auch wohl was bei, dass die Fahranfänger da komplett ausgeschlossen werden. Zumal der Gesetzgeber auch nicht geplant hatte, dass Autos mit H-Kennzeichen im Alltag bewegt werden sollen.
Davon abgesehen wüsste ich für 4500 Euro definitiv sinnvollere fahrbare Untersätze für nen Fahranfänger. Bleibt zu hoffen, dass das Geld sponsored by Daddy ist, und der ihm den Unsinn schon wieder ausredet.

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Nur mal so als Einwurf:
Falls der Threadersteller/die Erstellerin den Neckermann-Krümmer loswerden möchte, hätte ich großes Interesse. Ich möchte mir nämlich einen originalen Neckermann aufbauen und der Krümmer fehlt leider...
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Hier mal der Link für die "veraltete" Broschüre, die PIs, aaS usw. mit sich herumtragen "durften".
http://www.meyhoff-rueder.de/uploads/broschuere_lte.pdf
Wie Frank schon sagte, die Ausgabe ist nicht aktuell. Aus dem 40-Seiten-DIN A5-Büchlein ist ein über 200 Seiten fassender Schmöker geworden, den man "bei Bedarf" im Buchhandel erwerben kann. Ich darf es gottseidank auf dem Dienstlaptop als PDF mit mir rumtragen, ist doch gewichtssparender.
Aber die alte Broschüre ist für´s schnelle Nachgucken "am Objekt" doch etwas einfacher und für´s Tagesgeschäft durchaus praktischer. -
Dann nehme ich den verbliebenen Vogelzylinder.
Schickst Du mir ne PN mit Deiner Adresse? Danke!
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Okay, kein Problem.
Nur zur Vorgehensweise: Ich schicke Dir nen Zylinder zu, überweise Dir 35 Euro und bekomme den Austauschzylinder direkt zugeschickt? Oder kommen zu den 35 Euro noch Deine Versandkosten hinzu? Soll für nen Bekannten sein, den ich noch fragen muss, ob er jetzt nen neu geschliffenen Zylinder haben will oder nicht. Daher wäre ne Reservierung praktisch gewesen. Aber wie gesagt, kein Problem, ich frag heut direkt und melde mich dann.
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Ich würde gern bis zum Wochenende den rechten Vogelzylinder reservieren. Falls schon weg, würd´s der linke auch tun.
Sind die Krümmergewinde bei beiden lädiert oder sieht das nur auf dem Foto so aus???
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2.) Beantragung eines H-Kennzeichens (z.B. B-MW 325H). Dann muss der Wagen bei der Beantragung nicht nur zum TÜV, sondern durch den §21. Dann braucht man noch ein Oldtimergutachten, welches im Normalfall nicht schlechter als Note 3 (und das ist nicht wirklich schlecht!) ergeben darf, weil sonst viele Versicherungen streiken den zu versichern. Wenn man da durch ist, bezahlt man pauschal 192€ Steuer, günstigere Versicherungen (naja, beim nur drei mal gebauten Supersportwagen auch mal mehr ... kommt auch auf den Fahrzeugwert an) und darf auch ohne Kat in die Umweltzonen. Mann muss regulär alle 2 Jahre zum TÜV nur die HU interessiert ab irgendeinem Stichdatum keinen mehr ... nicht genau im Kopf.
Ebenfalls gefährliches Halbwissen.
Zunächst mal muss ein Oldtimer nur zur "Vollabnahme" nach §21 StVZO, wenn er vorher keine deutschen Papiere hatte. Ansonsten reicht ne normale HU und das erwähnte Oldtimergutachten. Das Fahrzeug MUSS die HU allerdings OHNE Mängel bestehen, "geringe" Mängel gibts beim H-Kennzeichen nicht. Die "Benotungsskala" (Note 3 etc.) gibts seit November 11 auch nicht mehr. Die Benotungsskala hatte auch noch nie was mit den Versicherungsprämien etc. zu tun. Richtig ist, dass man alle 2 Jahre zur HU muss, aber (Schreibfehler?) die AU entfällt bei Benzinern vor EZ 1.7.69, sowie bei Dieseln vor EZ 1.7.77.