Beiträge von SvPed

    Die Beleuchtungspflicht des § 17 Abs. 2a StVO gilt für alle motorisierten Zweiräder, also auch für Mopeds und Mofas (die gem. § 50 Abs. 6a StVZO mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein müssen), nicht jedoch für Leichtmofas (Hentschel zu § 17 StVO).


    Ach ja wenn die Frage aufkommt, was sind leichtmofas, hier noch eine info. Quelle ist Verkehrsportal.


    Nach der "Leichtmofaverordnung" von 1993 gibt es bei den Mofas noch eine Untergruppe, die sich Leichtmofa nennt.


    So brauchen die Fahrer der Leichtmofas entgegen §21 (2) StVO keine Helme während der Fahrt zu tragen, wenn das Fahrzeug die folgenden Merkmale aufweist:


    - Fahrradmerkmale
    - Leergewicht nicht mehr als 30 kg
    - Felgendurchmesser vorne und hinten zwischen mindestens 26 und maximal 28 Zoll
    - Reifenbreite nicht mehr als 1,75 Zoll (47 mm)
    - Länge der Tretkurbel: mehr als 169 mm
    - Abstand Oberkante Sitzrohrmuffe bis Mitte Tretlagerachse: mehr als 153 mm
    - Lichttechnische Anlagen in amtlich genehmigter Bauart
    - Hubraum: nicht mehr als 30 ccm
    - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: nicht mehr als 20 km/h
    - Leistung: nicht mehr als 0,5 kW
    - keine Änderungsmöglichkeit des Übersetzungsverhältnisses


    (Weitere Spezifika bitte der Leichtmofaverordnung entnehmen. Nur leider scheint diese im Netz nicht verfügbar zu sein)

    Wenn das mal einer versucht würde mich das, wie gemacht und ergebnis auch mal interessieren. hätte aber wenn ich es wollte auch nur eine Badewanne zur verfügung, woanders passen die größeren teile ja nicht rein.

    nichts legales.


    Gruss von Frank


    Wieso nichts Legales ?


    Sollte der Rahmen eine Nummer haben, und siese entspricht dem BJ. vor 1992, darf er mit Ihr nach beantragung und eintreffen der neuen Pappiere 60KMH Fahren, sofern der entsoprechende Führerschein vorhanden ist.

    Wie gesagt, dürfen und Können sind 2 Paar Schuhe.
    Dürfen tut man es schonmal nicht, Es sei denn man ist von offizieller stelle dazu befugt.


    Wenn man es selbst macht oder es machen läst mmuss man es vom Tüf/Dekra abnehmen lassen.

    naja manche oder so gut wie alle custombikes die dort wahren, sind sowieso alles andere als im Straßenverkehr zugelassen. Wobei, vielleicht ein extrem umbau der aber alle abnahmen vom Tüf/Dekra hat vielleicht wirklich gesondert bewertet werden könnte. Aber viele gibt es davon ja nicht. Und ich denke auch das es irgendwann den Rahmen sprengt.
    Ich bin zum glück eh Jury untauglich,Zu wenig Technische Erfahrung und hätte mich zwischen 3 Verschiedenen customs, garnicht entscheiden können. Meine Traumschwalbe war jedenfalls dabei.
    Gab auch viele zumindest für mich die optisch Original aussahen, und einige davon wie frisch aus dem Werk.