Wie gesagt, ich würde vielleicht mal den Schwimmer einstellen, dann läuft sie wieder, hatte selbiges Problem auch mal...
Beiträge von s51fahrercalau
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Hört sich a, als ob da irgendwo kein Spprit mehr akommt, tippe mal auf Vergaser. Am besten Vergaser reiningen und nochmal fahrn...
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jo, kommt auf dasselbe raus, obwohl, auf die 4 € is dann auch ges...ssen...
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"Es sei hierbei jedoch erwähnt, das diese Änderung illegal ist, und ihr damit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürft, es sei denn ihr lasst diese Änderung vom TÜV abnehmen."
Ich würd davon auch die Finger lassen, lieber nochmal neue Telegabel gekauft, als sowas... -
ohh, guck mal an nen korinthenkacker...
Aber mal im Ernst, faschreiben kann sich jeder mal... -
Also, wenn das Bremslicht dauerhaft leuchtet, gehts natürlich aus, wenn man den Fußhebel betätigt. Jo, wenn die Batterie geladen is, funktionieren auch die Blinker und die Hupe. Wenn nich, einfach nochmal die Kabelei überprüfen...
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An der roten Ampel führt kein Weg vorbei
Um nicht zum Verkehrssünder zu werden, fuhr ein Mofafahrer vor einer roten Ampel auf den Fußweg und dann rechts daran vorbei. Ein Irrtum - er wurde doch zum Verkehrssünder. Ein Gericht wertete sein Verhalten als Rotlichtverstoß und bestrafte ihn entsprechend.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mofa-Fahrer die Straße vor einer roten Ampel über den abgesenkten Bordstein verlassen und war an der Ampel vorbei auf dem Gehweg nach rechts abgebogen. Etwa zehn bis fünfzehn Meter hinter der Ampelanlage fuhr er wieder auf die Fahrbahn. Das OLG Hamm sah darin einen Rotlichtverstoß. In seiner Entscheidung war für das Gericht ausschlaggebend, dass der Mofa-Fahrer im unmittelbaren Kreuzungsbereich wieder in den durch die Ampel geschützten Verkehrsraum eingefahren war. Der Gehweg rechts von der Fahrbahn gehört nämlich ebenfalls zu dem von der Ampel geschützten Bereich. (OLG Hamm v. 25.04.2002,AZ. 2 Ss OWi 222/02) -
Hab da mal nen bisschen recherschiert. Erstmal was Grundsätzliches: Die Richter des OLG Celle befanden jedoch: Gehwege seien allein für Fußgänger gedacht und von jedem Fahrverkehr freizuhalten. Was das allerdings kostet, konnte ich nich ergründen.
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Aber wenn er den aus gesundheitlichen Gründen tragen muss, kann er ja auch nichts dafür. Wie Schwabe schon gesagt hat, früher sind die Leute auch ohne Helm gefahrn, aber heute würd ich das evtl. nur noch auf Nebenstraßen machen (mit der o.g. Helbefreiung), da man sonst auf grund des zu hohen Verkehrsaufkommens sich zu doll gefährdet...
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man kann ja vlt. mal versuchen mit ner wathose zu fahrn. alles aus gummi inkl. gummistiefel und dazu ne vernünftige Regenjacke, dürfte eigentlich nichts mehr schief gehen...

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Darüber gabs doch schon mal ne Diskussion über Helmpflicht...
Vielleicht musste nen bisschen was umbasteln, dann könnte es vlt. passen... -
´Musst du natürlich der Versicherung des Vorbesitzers melden. Wenn du zu einer deiner WaHL gehst, hast du das Moped doppelt angemeldet und somit noch mehr Rennerei, da du die alte Versicherung kündigen müsstest. Wenn du die alte Versicherung übernimmst, weiß ich gar nich, ob du da noch was nachbezahlen musst, ich glaube aber nich, da das Kennzeichen schon bezahlt ist.