ui,hatte mich verschrieben.er ist Baujahr 88. mein s50 ist baujahr 83...
wusst ich gar nicht,dass das eintragungspflicht ist.der roller selber hat doch nur versicherungsschutz und muß eigentlich nicht
zum tüv.naja,wenn das so ein großer aufwand ist,dann werd ich es warscheinlich lassen..
trotzdem danke für die prompte antwort...