Beiträge von electrokaoss

    Um mal auf deinen Link zu kommen.


    Komplett steht da.



    3. Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:


    a)
    dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW fallen
    unter den Führerschein der Klasse B, sofern der Inhaber dieses
    Führerscheins mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hat;


    b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B.


    Da
    dieser Absatz nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gilt, geben die
    Mitgliedstaaten auf dem Führerschein nicht an, dass der Inhaber zum
    Führen dieser Fahrzeuge berechtigt ist.



    Heist des jetzt nun das der Staat entscheiden muss ob es möglich ist mit der Klasse B A1 zu fahren und wenn ist es denn erlaubt und wird nur nicht angegeben???? Blick da jetzt nicht so wirklich durch. 8|


    Zum Thema Fahrpraxis. Ich bin in Suhl nach langer Zeit(ca.10Jahre) wieder mal Roller gefahren. Ist ja wie Fahrrad fahren,verlernt man nicht. Muss aber sagen das ich auch nur Klasse B hab aber locker meine Erfahrung mitn fahren drin hab aber nicht nachweisbar(Versicherungzeit).


    Gruß Steffen

    Tach erstmal.


    War das erste mal mit dabei gewesen und fand es genial.


    Wie schon oft erwähnt war das mit der Musik inne Nacht nicht so prickelnd aber naja.


    Das es ne Dusche gab war ja auch super,dachte schon muss da die ganze zeit............naja. 8|


    Sonst nette Leute und alles im allen spitze.


    Feuerwerk vom Spezl hätte vllt ein bisl länger sein können,aber war ja für umme.


    Fand es ein bisl zu kurz. :D


    Ausfahrt kann ich nix zu sagen.......war mitm Auto,sonst hätten die Münchner aufm Mopped pennen müssen. :lol: (scherz)



    Aber nächstes Jahr vllt mitm eigenen nach Suhl............hoff ich mal.



    Grüße ausm Saalekreis.