Ich denke, dass es mit der Zulassung keine Probleme geben dürfte, da es sich ja um eine (mittlerweile) europaweit gültige ABE handelt. Damit darf das Moped schonmal von Rechts wegen 60 km/h fahren. Ob man die allerdings auch mit dem auf 45 km/h begrenzten EU-Führerschein der Klasse M im jeweiligen Land fahren darf, wage ich zu bezweifeln, da es sich ja durch den Einigungsvertrag um eine rein deutsche Sonderregelung handelt. Somit wäre es dann zwar kein Fahren ohne Zulassung/Betriebserlaubnis aber ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Schöne Grüße
Micha