erkundige dich dochmal was das schicken kostet.
ich würde zwei e zündungen mit bausteinen etc. nehmen. geld kannst du sofort überwiesen haben.
glück auf!
ich schließe mich dem Gesuch an ![]()
erkundige dich dochmal was das schicken kostet.
ich würde zwei e zündungen mit bausteinen etc. nehmen. geld kannst du sofort überwiesen haben.
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Ansaugtrakt komplett dran und nen kleinen Tank hingehangen, Zündung rein, Motor an den Aufnahmen an nem kleinen Gestell ordentlich festgeschraubt und angekickt.
Na schneller bekommste die numa indem du die elekrtronik wieder ausbaust und/oder den Getriebeanschlag demontierst.
muss ja nichtmal was passieren. Reicht ja ne Polizeikontrolle. Danach ist der Fußweg wieder dein und nen Führerschein kannste auch für mind. 2 Jahre ni machen - abgesehen von der Ahndung des Vergehens.
Die Variante 1 bezog sich aufs langsamfahren!
Es sind beides die gleichen Drosseln - so wie ich das sehe. Beide verwenden einen Getriebeanschlag, welcher das Schalten in den 4. Gang verhindert. Alternativ kann man auch ein 3-gang-getriebe mit der Übersetzung des 3. Ganges aus dem 4-Gang ausrüsten.
Die Funktionsweise ist doch einfach: Es kommt kein Zündfunken mehr, wenn die Drehzahl zu hoch wird. Schädlich ist das für den Motor nicht, da die Schmierung ja durch das Gemisch weiterhin erfolgt.
Verstellbar sind die Drosseln nicht. Sonst könnte man diese nicht TÜVen.
Außerdem rate ich dir dringend von dem entdrosseln nach dem TÜVen ab, das lohnt nicht. Ein Jahr langsamfahren und dann M/A1 machen oder 3 Jahre zu Fuß? Ich denke dir ist mit Variante 1 mehr geholfen ![]()
Die E-Drossel ist vor Allem im von dir angestrebten Kurzzeitbetrieb keinesfalls für den Motor schädlich.
die faltengummis sind die selben ( wen du von der s 53 machzochi etc sprichst) wie beim s 51 , halt nur farbig , und diese bekommt man bei ebay
sind nicht die selben soweit ich das beurteilen kann. MZA hat flammenrot, zinkgelb und wasserblau.
Blau nur kurz, rot nur lang und gelb in beiden Längen.
Wer es ganz genau wissen möchte, der sollte sich die KTA-BAG Nr. 1034-1 in der entsprechenden Version genau anschauen:
24.08.1971: MKH/F (Fahrradanhänger),M (Mopedanhänger (SR2),M 1 (Kleinkraftradanhänger (SR4/3))
die 2. Ergänzung vom 12.05.1978 bescheinigt folgendes: MKH/F Fahrradanhänger, /M Mopedanhänger (SR 2), /M1 Kleinkraftradanhänger KR 51, SR4-Typen, M2 für S50 N, M3 für S50 B
03.02.1984+Prüfbericht Nr. 1: MWH/F für Fahrrad, /M1 für Moped SR4-1/2 und KR51, M2 für S50 N, M3 für S50 B
Es werden auch die benötigten Leuchten im typschein aufgezählt und vorgeschrieben.
Was ich jedoch nicht finde ist eine Angabe zur Genehmigung für die S51. Wer dazu was weiß, kann sich ja bitte mal bei mir melden. Außerdem suche ich noch eine Kopie der 1. Ergänzung der MKH-Reihe und des Typenscheins der RB-modelle.
ich muss mal im forum suchen wie ich das am dümmsten anstelle bei den freundlichen helfern...
anrufen? vorbeigehen? Einfach sagen, dass dir eine _angeboten_ wurde.
nein, die blinker müssen nur die neuen hänger haben
Und wieder falsch! MWH/M ohne Blinker dürfen nur an Vögel und S5x/N angehangen werden.
anhängen hab ich mir ma sagen lassen darfste sogar alles da die versicherung über das moped läuft
Aber das gespann ist nur versichert, solange eine gültige ABE aller Anbauteile und Hänger vorhanden ist, was nicht der Fall ist, wenn du dein Fahrradhänger dranhängst.