Zitat
Original von peat:
So es ist ja nicht nur mit dem Rad bei mir so ,die verchromten Stoßdämpfer die ich bei euch erworben habe rosten auch schon aber das ist jetzt nebensächlich, mir geht es um das Rad( Rad rostet also §437BGB) .
Ich als Käufer habe 2 Jahre Gewährleistung,wobei es im ersten halben Jahr daran ,dass ihr in der Nachweispflicht lieg.
Richtig (lt. BGB).
Zitat
Desweiteren habe ich auch das Recht Nacherfüllung §439BGB und das Recht auf Minderung §441BGB und Schadensersatz §440BGB.
Richtig (lt. BGB).
Zitat
§440BGB beläuft sich darin dass der Verkäufer für die aufkommenden Unkosten und Ersatzkosten (vergleichbares Fahrzeug bzw. Rad) für die Zeit aufkommen muss.
Richtig (lt. BGB), wenn die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist. Jetzt erkläre mal nem Richter das es unzumutbar ist ein Rad auszubauen und wohinzuschicken weil der Chrom abplatzt ....
Hinzu kommt aber das DU als Kunde dem Händler eine angemessene Frist (üblicherweise gelten ca 14 Tage als angemessen, durchaus auch mal drei Woche oder eine, richtet sich immer nach der Beschaffenheit des Artikels) zur Schadensbehebung einräumen musst. Da lt. BGB mehrere Möglcihkeiten (Umtausch, Werttminderunge etc.) zur Verfügung stehen schränkt der Händler deine Rechte durch seine AGBs (die du beim Kauf akzeptierst) deutlich ein (zu seinen Gunsten aber meist im Rahmen des Sachmangelrechts lt. BGB). Schadenersatz als Privatperson durchzusetzen ist quasi unmöglich.
MfG Henne
Bevor du also große Reden schwingst lies dir auch mal die AGBs von akf durch.