Beiträge von Henne

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    Original von the-razer:
    Was hier auch noch keiner geschrieben hat: Der Umbau auf H4 ist keinesfalls nur was für Mopeds mit VAPE Zündung. Ich hab ne 12V E-Zündung und das Licht ist prima hell.



    Mit ner E gehts auch, kommt halt auf die Lichtspule an, wenn es ne 35W oder höher ist klappt es ganz gut.

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    Original von torben123:
    ist es schlimm, wenn die spitze der H4 birne vorne das glas berührt ?



    JA! Weil sie der mechanischen Belastung irgendwann (meist zeitnah) nicht mehr standhalten wird. Spricht: Sie zerbricht einfach!


    Meine Anleitung ist keine \"Superallerweltslösung\" sondern auch ein Denkansatz... so wie DUO78 sich viele Gedanken macht die ich einfach vernachlässigt habe :b_wink:

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    Original von Lowrider2905:
    Nun meine Frage: Sollte man solchen Leuten ne Verwanrung verpassen, und nach nicht einhalten der Regeln einfach tolerieren?



    Gibt doch ein gutes Verwarnsystem, wenn das konsequent durchgezogen wird sollte es keinerlei derartige Probleme geben. Dazu ist aber die Meldung der Spam-Beiträge an die Admins/Mod fällig...


    For 10 HP & more then 110 km/h the first tuningpart (in my oppinien) is a disk-break-system!

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    Original von mcsimson:


    Danke für die Bestätigung. Das heißt von der Elba wird nur noch der Blinkgeber benötigt.


    genau


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    Henne
    Deine umgebauten Blinker sehen gut aus. Was hast du für LEDs genommen? Ist die Leiterplatte speziell angefertigt oder eine
    Lochrasterplatine.


    Die LEDs kommen von ebay, angeblich 24000 mcd ... weiß. 30mA Strom durchgejagt.
    Leiterplatte spezial, die außenmaße hab ich von scrap übernehmen dürfen, den rest selbst ausgedacht.


    geht ganz gut soweit

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    Original von Nico-Enduro:
    Henne wie gesagt die agb gelden nur bedinkt für endkäufer
    eigenlich nur für händler


    das muss akf auch mal verstehen



    falsch! Hast du die AGBs überhaupt mal gelesen?
    Da nach dem Fernabsatzgesetz gehandelt wird KANN es nicht für Händler gelten...


    Mangelndes Rechtsverständniss durch Furstration? :b_wink:



    Ein Statement von akf halte ich auch für höchst Angebracht und interessant.

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    Original von peat:
    So es ist ja nicht nur mit dem Rad bei mir so ,die verchromten Stoßdämpfer die ich bei euch erworben habe rosten auch schon aber das ist jetzt nebensächlich, mir geht es um das Rad( Rad rostet also §437BGB) .
    Ich als Käufer habe 2 Jahre Gewährleistung,wobei es im ersten halben Jahr daran ,dass ihr in der Nachweispflicht lieg.


    Richtig (lt. BGB).


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    Desweiteren habe ich auch das Recht Nacherfüllung §439BGB und das Recht auf Minderung §441BGB und Schadensersatz §440BGB.


    Richtig (lt. BGB).


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    §440BGB beläuft sich darin dass der Verkäufer für die aufkommenden Unkosten und Ersatzkosten (vergleichbares Fahrzeug bzw. Rad) für die Zeit aufkommen muss.


    Richtig (lt. BGB), wenn die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist. Jetzt erkläre mal nem Richter das es unzumutbar ist ein Rad auszubauen und wohinzuschicken weil der Chrom abplatzt ....




    Hinzu kommt aber das DU als Kunde dem Händler eine angemessene Frist (üblicherweise gelten ca 14 Tage als angemessen, durchaus auch mal drei Woche oder eine, richtet sich immer nach der Beschaffenheit des Artikels) zur Schadensbehebung einräumen musst. Da lt. BGB mehrere Möglcihkeiten (Umtausch, Werttminderunge etc.) zur Verfügung stehen schränkt der Händler deine Rechte durch seine AGBs (die du beim Kauf akzeptierst) deutlich ein (zu seinen Gunsten aber meist im Rahmen des Sachmangelrechts lt. BGB). Schadenersatz als Privatperson durchzusetzen ist quasi unmöglich.


    MfG Henne




    Bevor du also große Reden schwingst lies dir auch mal die AGBs von akf durch.