Beiträge von SimsonSamson

    Hallo an alle,
    da bin ich wohl der letzte, der ein paar Worte zu unserem Simson-Treffen am 11.3.04 sagt. Es war super nett bei Euch, viele tolle Maschinchen. Und die Pizza war auch nicht zu verachten. Hat Spass gemacht mit Euch!
    Grüße vor allem an Charles und die beiden Hellersdorfer, die mich bis Marzahn begleitet haben...
    Wir sehen uns bald wieder.
    Samson
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    Simson: Das Maß alter Dinge.

    PSOST AUS FLENSBURG: 60 KM/H ZULASSUNG IST EINGETROFFEN


    Der Sekt fließt und auch die Freudentränen, es ist alles gut...:


    Mit der Fahrgestell-Nummer ist in Flensburg nicht das Zulassungsdatum gespeichert, auch keine technischen Einzelheiten, sondern höchstenfalls das Baujahr. Dort scheint man auch nichts von einer 50km/h-Variante zu wissen, welche vor März ´92 produziert wurde. (Davon wußte ich auch nichts.)


    Also, es ist offiziell: Meine 91er Simson ist ein 60iger Taifun!
    :dance2:


    Allen Helfern zu meinem riesen Problem ein DANKESCHÖN !


    Frage bleibt: Was ist mit der Fahrgestell-Nummer denn nun eigentlich in Flensburg gespeichert...?


    Samson
    --
    Simson: Das Maß alter Dinge.

    heimde


    ...genau das meinte ich. Obwohl der Roller 65 km/h fahren kann, darf er es nicht... In den Haftpflichtversicherungs-Unterlagen werden entsprechend der ABE eindeutig 50km/h angekreuzt...! Es ist die pure Grau-Zone was die diesbezügliche Rechtslage dazu angeht.


    Also immer schön 50 fahren? :rolleyes:


    SimsonSamson

    @all


    Also die Frage bleibt bestehen: Bei all den Ideen, eine Simme jüngerer Bauart schneller zu machen, ist das alles im legalen Bereich oder balanciert man mit einem Bein einer Einziehung seines Fahrzeuges entgegen?


    Denn wenn der Roller nur 50km/h Zulassung hat, dann wird er von der Versicherung auch nur bis zu dieser Geschwindigkeit versichert sein (plus-minus 10%). Wenn man also aus einer 60iger Strecke herausgewunken wird mit nachweislich 60km/h, dann ist der Roller ohne ABE und Versicherung.
    Genau da liegt mein Problem. 65 km/h (incl. zulässiger Toleranz)sind meiner Meinung nach aber Voraussetzung für ein zügiges Mitschwimmen im Großstadtverkehr.


    Nette Kontrolleure lassen vielleicht mit sich reden, wenn man mit 50iger Zulassung doch 60 oder 65 fährt, aber wehe wenn die nicht nett sind... :shock1:


    SimsonSamson

    @Moppy 574:


    Der Roller ist 1991 in der Altmark (im Osten verkauft worden), das steht im Stempel der Garantie-Urkunde.
    Der Roller wurde aber von einem Herrn aus dem Westen erworben.
    Der Gedanke, dass es daran liegen könnte, ist intetessant. Der Händler könnte gefragt haben, ob der Käufer aus dem Westen kommt und gab ihm dann die 50km/h Variante. Erscheint mir aber nicht richtig verständlich.


    Nachvollziehbar wäre wirklich, wenn der Roller direkt von einem Händler im Westen verkauft worden wäre. :rolleyes:

    AN alle Helfer ein riesiges Danke für die Beteiligung!


    Ich entnehme Euren Beiträgen, dass man mir nichts anhaben kann, wenn der Roller unfrisiert 60km/h fährt?
    Das ist meine Sorge. Irgendwelche Tuning-Sachen habe ich ohnehin nicht vor, dann erlischt ja der Versicherungs-Schutz.


    Die Frage ist, ob ich mich lt. zulässiger und angegebener Höchstgeschwindigkeit an eben diese 50km/h halten muß und eben nicht schneller fahren darf.


    Eurer Empfehlung bin ich gefolgt und habe heute per e-mail eine neue ABE beantragt. Allerdings ohne Mogelei bezüglich des Baujahres. Denn das Baujahr ergibt sich aus der Fahrgestellnummer und auch der genaue Fahrzeugtyp (so viel ich weiß...) Also Bj.91 ist leider Fakt.
    (Ich halte Euch über die neue ABE und deren Inhalt auf dem Laufenden)


    Ich kann nachts vor Ärger über den Reinfall mit den 50km/h kaum ruhig schlafen. Ich will doch sooo gern eine 60 km/h-Simson...


    Viele Grüße an Euch

    Hallo,
    ich habe bei ebay eine SR 50 Bj.91 ersteigert. Diese sollte angeblich auf 60km/h zugelassen sein. Laut beigelegter grüner Allg.Betriebserlaubnis vom KTA steht aber nur eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h drauf.


    1. Was soll ich machen, gibt es irgendeine Möglichkeit, doch 60 km/h fahren zu DÜRFEN?
    2. Ist der Roller mit nur 50km/h-Zulassung weniger wert?
    3. Geht aus der Fahrgestellnummer das Baujahr und der genaue Typ hervor?


    Es handelt sich um eine Simson SR50/1 B-50


    bitte helft mir, ich bin total traurig.
    Samson