Beiträge von wolle

    das heißt da die betriebserlaubnis von der dekra ist, darf ich die simme mit führerscheinklasse b nicht fahren?
    (auf der vorderseite der betriebserlaubnis steht nach §21 StVZO für zulassungsfreie fahrzeuge §18 (2) ziff. 1,2,4,4a,5,6a,c-p StVZO.innen steht gutachten nach §18 (5) StVZO und eingetragen sind 50ccm und eine höchtsgeschwindigkeit von 60km/h.)

    moin moin,
    also es heißt ja:Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    ich habe eine s 50 und in der betriebserlaubnis steht bei baujahr 1980.
    aber die betriebserlaubnis wurde am 22.10.1998 von der dekra ausgestellt.woher soll man nun wissen ob das moped vor dem 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen ist?es kann ja die dritte,vierte oder fünfte betriebserlaubnis sein die für meine simme ausgestellt wurde.in meinen kfz. brief vom auto zum beispiel hab ich ja das baujahr und eine erstzulassung zu stehen.
    sorry aber bin jetzt etwas irritiert und kenne mich auch noch nicht so sehr damit aus,da ich erst seit kurzen überzeugter simson fahrer bin.
    danke schonmal im voraus für eine nette erklärung. :smile: