Was willst du? Wenn du mit 16 deinen Führerschein der Klasse M machst darfst du Roller/... bis 50ccm und einer BBH von 45, bzw. 50, bzw. 60 km/h fahren. Keine Probezeit!
Wenn du mit 16 den Führerschein der Klasse A1 machst darft du Motorräder bis 125ccm und BBH von 80 km/h fahren. Ich glaube die kw sind auch noch beschränkt. Probezeit 2 Jahre.
Wenn du mit 18 deinen Autoführerschein (Klasse B) machst darft du KFZ bis 3,5 Tonne n fahren und Roller der Klasse M. Probezeit 2 Jahre.
Wenn du mit 18 Autoführerschein (Klasse B) machst und mit 16 schön den Führerschein der Klasse A1 gemacht hast, darft du natürlich weiterhin Motorräder mit 125ccm fahren, aber die Geschwindigkeitsbegrenzung entfällt! KEINE PROBEZEIT, da du diese ja schon mit dem Führerschein der Klasse A1 hinter dich gebracht hast.
Und wenn du mit 18 Klasse B machst und mit 16 schon Klasse M gemacht hast gibt es keine veränderungen gegenüber nur der Klasse B. Probezeit 2 Jahre
Das ist mein bisheriger wissensstand! Bitte korigiert mich wenn was falsch ist.
mfg
Lukas