Beiträge von Ifa Feigel

    §4 Ordnung und Sicherheit
    1. Da die Nutzung teilweise während des regulären Badebetriebes stattfindet haben Badegäste und der Nutzer des
    Freibades, sowie dessen Gruppenmitglieder aufeinander Rücksicht zu nehmen. Jeder hat sich so zu verhalten,
    dass kein anderer durch ihn behindert, belästigt, gefährdet oder geschädigt wird. Weiterhin ist alles zu
    unterlassen, was gegen Sitte und Anstand verstößt. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu
    leisten.
    2. Die Einrichtungen des Freibades sind mit der gebotenen Sorgfalt zu benutzen. Jede Beschädigung oder
    Verunreinigung des Bades und seiner Einrichtungen sowie seiner Grünanlagen und Anpflanzungen ist untersagt,
    der Verursacher ist zum Schadenersatz verpflichtet. Bei Verunreinigungen hat der Schuldige für die dadurch
    entstehenden Reinigungskosten aufzukommen.
    §5 Allgemeine Ordnungsvorschriften
    1. Im Freibad sind insbesondere untersagt
    - jede Form von Lärm, wenn dadurch andere Besucher belästigt werden,
    - das Ausspucken, insbesondere auf den Fußboden und in die Schwimmbecken und jede andere
    Verunreinigung des Bades und des Badewassers,
    - das Wegwerfen oder Liegenlassen von Gegenständen aller Art (Glas, Büchsen, Papier usw.),
    - die Beschädigung oder Beseitigung von Absperrungen,
    - das Mitbringen von Speisen und Getränken in den Beckenbereich,
    - das Rauchen im Beckenbereich,
    - das Beschädigen oder die missbräuchliche Verwendung der Rettungsgeräte.
    2. Hunde dürfen nur angeleint im Sitzbereich der Cafeteria, d.h. vom Eingang (Drehkreuz) bis Ende
    der Cafeteria (Beginn Umkleidebereich) mitgeführt werden.
    3. Für Abfälle sind vom Nutzer mitgebrachte Müllsäcke zu verwenden.
    4. Die im Freibad angebrachten Warntafeln, Gebots- und Verbotsschilder sowie sonstigen Hinweise sind zu
    beachten; sie dürfen nicht beschädigt oder entfernt werden.
    §6 Haftung des Förderverein Delligsen e.V.
    1. Die Benutzung des Freibades und seiner Einrichtungen geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der
    Förderverein Delligsen e.V. haftet für Personen-, Wert- und Sachschäden, die bei Benutzung des Freibades und
    seiner Einrichtungen entstehen, nur, wenn und soweit ihren Bediensteten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
    nachgewiesen wird.
    2. Der Förderverein Delligsen e.V. haftet nicht für Personen-, Wert- und Sachschäden, die den Badegästen bzw.
    Nutzern durch andere zugefügt werden. Er übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die den auf dem
    Parkplatz / Fahrradstellplatz des Freibades abgestellten Fahrzeugen infolge Diebstahl, Einbruchs oder sonstige
    Beschädigungen durch Dritte zugefügt werden.
    3. Schadensfälle, insbesondere Körperverletzungen sind dem Aufsichtspersonal stets unverzüglich anzuzeigen.
    §7 Haftung der Nutzer
    Jeder Nutzer ist verpflichtet, den dem Förderverein Delligsen e.V. vorsätzlich oder fahrlässig zugefügten Schaden zu
    ersetzen.
    §8 Salvatorische Klausel
    Sollte unsere Nutzungsvereinbarung oder der Teile davon gegen gültiges Recht verstoßen oder aus anderen Gründen
    unwirksam sein, so gelten alle anderen Teile der Nutzungsvereinbarung davon unberührt weiter.
    Die ungültige Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn und Inhalt nach der ungültigen Klausel am
    nächsten kommt bzw. den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck erfüllt.

    Veranstaltungsordnung:
    §1 Ordnungsvorschriften über die Benutzung der Schwimmbecken
    1. Das Schwimmbecken darf nur von geübten Schwimmern benutzt werden.
    2. Der 3m-Sprungturm, sowie das Sprungbrett dürfen nur benutzt werden, wenn sie vom Aufsichts-personal oder –
    person freigegeben sind.
    3. Bei der Benutzung der Wasser-Rutsche sind die Sicherheitsvorschriften genau zu beachten.
    4. Das Schwimmbecken darf nur bei Tageslicht genutzt werden, nach Einbruch bzw. vor Ende
    der Dunkelheit ist eine Nutzung ausdrücklich untersagt.
    5. Das Schwimmbecken darf außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten nur für den Badebetrieb genutzt werden,
    wenn eine Bade-/Wasseraufsicht (Merkblatt 94.10 der Deutschen Gesellschaft für das Bade-wesen) anwesend
    ist. Ist dieses nicht gegeben, ist die Nutzung des Schwimmbeckens einschl. Sprungturm, -brett und der
    Wasserrutsche ausdrücklich untersagt.
    §2 Nutzung des Schwimmbeckens
    1. Der befestigte Beckenbereich darf nur über die Durchschreitebecken betreten werden.
    2. Der Beckenbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
    3. Im Beckenbereich sind das Essen, Trinken und das Rauchen untersagt.
    4. In dem Schwimmbecken dürfen Bürste, Seife und andere Reinigungsmittel nicht verwendet
    werden; auch der Gebrauch von Hautpflegemitteln während der Benutzung der Becken ist
    untersagt.
    §3 Einschränkung des Benutzungsrechts
    1. Von der Benutzung des Schwimmbeckens sind ausgeschlossen:
    a. Personen, die an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Gesetzes zur Verhütung und
    Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundesseuchengesetz vom 18.07.1961
    (BGBl. I S. 1012, ber. S. 1300) in der jeweils geltenden Fassung), leiden.
    b. Personen, die an offenen Wunden, an Hautausschlägen oder an ansteckenden Krank-heiten
    leiden.
    c. Psychisch Kranke und Epileptiker, ohne geeignete Begleitung.
    d. Betrunkene
    Ist das Vorliegen einer Krankheit nach vorstehenden Buchstaben a. bis c. zweifelhaft, wird die Benutzung des
    Bades erst dann gestattet, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird, dass ein
    entsprechendes Leiden nicht oder nicht mehr besteht, bzw. keine eigene oder die Gefährdung anderer besteht.
    2. Blinden und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen oder aus- und ankleiden können, ist die
    Benutzung des Bades nur gestattet, wenn Ihnen eine mindest 16 Jahre alte Begleitpersonen anwesend ist.
    3. Personen, die im Freibad gegen die Ordnung, Sicherheit, gegen Sitte und Anstand oder gegen die
    Reinlichkeitsvorschriften gröblich verstoßen, werden unverzüglich aus dem Bad verwiesen. Sie können bis zur
    Dauer von drei Jahren von der weiteren Benützung des Bades ausgeschlossen werden. Auch bei geringfügigen
    Verstößen kann das Aufsichtspersonal Benutzer jederzeit aus dem Bad verweisen. Bei Verweisung aus dem
    Freibad werden bereits entrichtete Gebühren nicht erstattet.
    4.Gewerbliche Tätigkeit im Freibad und den Außenanlagen durch Dritte ist nicht zugelassen.

    also nochmal was zur info :


    Der Freibad vörderverein hat jetzt beschlossen das Jeder zu inkenntnissname der veranstaltungsordnung eine unterschrift geben muss.damit der Verein gegen randale und nachtbaden abgesichert ist.Das ist nur zur absicherung falls wer nachts baden sollten ohne aufsicht vom bademeister.


    mfg dennis feigel

    ja ihr werdet es schon sehen wie es ist .ein teil steht auf n parkplatz mit extra eingang ins freibad und ein teil steht dirket auf der badewiese die abgetrennt wird vom normalen badeverkehr.


    eigentlich darf man nur mit ifa fahrzeugen auf den platz es gibt aber nur ausnahmen....*gg*