Rückspiegel ohne E-Nummer

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  • Hey,


    mich würde interessieren, wies mit der Rückspiegelpflicht bei einer S51 aussieht. Ich würde gerne Lenkerenspiegel nach unten beim Lenkrad anbauen, aber diese haben ja keine E-Nummer. =O

  • Ich würde gerne Lenkerenspiegel nach unten beim Lenkrad anbauen


    Sieht bestimmt ziemlich albern aus.


    Davon abgesehen musst du sie ''eintragen'' lassen.
    Das Prozedere wurde schon diverse male durchgekaut.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Falsch.


    Bei einer S50/51 (und allen anderen Zweiräder bis Bj. 1.1.1990) ist nur der linke Spiegel vorgeschrieben. Alle anderen brauchen beide Seiten einen wenn die Höchstgeschwindigkeit 100km/h übersteigt.
    Der Spiegel benötigt kein Prüfzeichen.
    Die Spiegelfläche muss mindestens 60 Quadratzentimeter haben.
    Der Spiegel muss einstellbar sein.
    Und ganz selbstverständlich darf der Spiegel nicht scharfkantig sein.


    Eingetragen wird hier nichts. Hier gilt selbverantwortliches Handeln.

    Einmal editiert, zuletzt von schnitzer ()

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