Hallo habe heute ein grundgestell für ein mopedhänger bekommen.denn möchte ich mir gern wieder aufbauen.leider hat dieser keine bezeichnung noch hat er eine nummer.ich habe zwar eine gefunden,kann damit aber nichts anfangen.54232 ist eingestanzt.habe schon bei tüv und dekra angefragt wegen neuaufbau was alles zu beachten ist und wie teuer eine neue abnahme wird.habe mal 2 bilder gemacht.vielleicht weiß einer was das für einer ist.drauf war ein holzkasten.mein onkel hat auch noch das selbe gestell zu liegen und da ist auch eine 5 stellige zahl eingeschlagen und hatte auch ein holzkasten drauf und uprofiele an denn ecken.lg
Mopedanhänger
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
×

Es sieht so aus, als ob du einen AdBlocker aktiviert hast.
Hey, was ist los? Wir haben einen aktiven Werbeblocker erkannt...aber irgendwie müssen wir das hier doch auch finanzieren! Für uns dient die Werbung, die wir hier anzeigen, u.a. dazu, die Betriebskosten der Server und die Lizenzkosten der Software regelmäßig zu begleichen. Von daher vielen Dank dafür, dass Du für simsonforum.de eine Ausnahme in deinem Werbeblocker hinzufügst! Vielen Dank!
-
-
Das hier wird für den öffentlichen Verkehr nix.
Zulässig für S51B ist MKH M3.Dein Gestell sieht fast so aus wie ein Fahrradanhänger.(Schau mal bei ebay- da ist ein ähnlicher drin)
Gab es auch mit Rohrkonstruktion rundherum.Gruss Dillinger
-
Danke für deine antwort.hab auch grad post von der dekra bekommen wo alles drin steht.es ist möglich ihn nach vorschrift neu auf zubauen und ihn dann abnähmen zu lassen.preise konnte sie mir nicht sagen weil es je nach aufwand der prüfung berechnet wird.brauche auch originale maße von ein anhänger sprich länge,breite,höhe...höhe,länge,breite vom kasten...und so.weil denke mal da tut es auch maße geben die eingehalten werden müssen.die maße von licht und so weiter habe ich mitgeteilt bekommen.werde mir wohl auch mal ein termin zum sachverständigen geben lassen.vielleicht bekomme ich da mehr raus.
-
Jetzt mal unter uns: Bevor ich mir soetwas zusammenbaue, was ziemlich Zeitaufwendig ist & muss dann noch ne Vollabnahme machen lassen ( wo mindestens 200€ zu bezahlen sind) kauf ich mir lieber nen M3 und lass den neu verzinken. KBA Papiere bekommt man auch.
Ausser es würde sich um ein Erbstück handeln- dann ware es mir egal
-
naja gibt ja nicht nur die mkh/m als mopedanhänger und aufrüsten zwecks blinker oder so, geht ja dann auch. nur sollte er wirlich in erfahrung bringen, von was fürn hänger das gestell ist.
-
Das ist ein Fahrradanhänger der Adolf Lofmann KG, Berlin-Köpenick. Bzw. ein kläglicher Rest davon.
-
Zitat
Das ist ein Fahrradanhänger der Adolf Lofmann KG, Berlin-Köpenick. Bzw. ein kläglicher Rest davon.
So , da hat der Saarländer Recht gehabt. Und unter uns- was für nen anderen Mopedanhänger an ner Simson ?
Vielleicht noch mit ner Herbie Anlage und vollgummireifen? Da wird sich die Rennleitung aber freuen. Jetzt mal im Ernst:
Wenn ich ne Simson habe, und möchte nen Anhänger- dann hol ich mir einen, der auch zugelassen dafür ist.(Alle Modelle des VEB Heidrungen- die F Modelle als M- lassen wir mal weg).
Beispiel: ein Westanhänger( für Kreidler, Zündapp, Hecules- oder dieser Fahrradanhänger) machste an deine Simson dran.
Beim Westmodell scheitert es schon bei der Anhängerkupplung- da nicht zugelassen (KTA der DDR)Mit ner ABE brauchste da nicht kommen.Hat dein Moped Blinker- braucht dein Hänger Blinker.Man kann es sich auch verdammt schwer machen, wenn's einfach gehen kann!
-
der WBD, MA66 zb. fürs moped gedacht (ddr-hänger)
der hänger brauch nur blinker wenn das möp 4 blinker hat, bei 2 blinkern am möp, oder keine, brauch der hänger keine blinker. -
Das mit den Blinkern stimmt. Aber ich gehe mal davon aus das er den Hänger für seine S51B1-4 aufbaut. Also mit Blinker.WBD und MA66 fallen da weg.
Nur um es zu verdeutlichen: mir ist es egal ob er mit der B1-4 seinen Anhänger fahren möchte. Aber im Schadensfall kann er kräftig zahlen. Und jetzt bitte kein: da kann nix passieren , oder ich fahr seit 5 Jahren auch so..noch nie was passiert -
ich schrieb dann von nach rüsten, vorraus gesetzt es handelt sich um einen mopedhänger.
das haben sehr viele beim mkh m1 oder 2. das geht auch bei den exotischeren hängern.
das witzige ist, rüstet man blinker nach, mit e-prüfzeichen, bedarf es keiner eintragung, hat man jedoch was mit blinkern und baut die ab, muss man sich das theoretisch abnehmen und austragen lassen. wird nur kaum ein tüver machen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!