Simson S50 B2 mit Führerscheinklasse M fahren.

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  • Das Gesetz kennt kein Schaltjahr ....


    oder es liegt daran 28. Feb war damals ein Freitag, der 29. ste also kein Werktag mehr wo Behörden arbeiten

    Einmal editiert, zuletzt von ColonelSandfurz ()

  • Es gibt keine Führerscheinklasse M (mehr).


    Entweder eine Prüfbescheinigung fürs Mofafahren (25kmh) - das ist KEIN Führerschein.
    Oder einen Führerschein Klasse AM (neue EU konforme Bezeichnung seit 2-3 Jahren oder so für M)

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • Die Regelung der alten Führerscheinklasse M wurde auch für die neue Klasse AM übernommen.
    Auszug aus der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

    Zitat

    § 76 Übergangsrecht
    8. § 6 Abs. 1 zu Klasse AM
    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
    a. Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
    b. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    (Quelle: http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_76.php)


    Unter a. sind die damals (vom 1. April 1986 bis 31. Dezember 2001) in Westdeutschland und später Gesamtdeutschland üblichen Mokicks mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erfasst und unter b. unsere Simsons mit 60 km/h.
    D.h. beides darf man in Deutschland auch heute mit Führerscheinklasse AM fahren, obwohl ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h liegt. Für die alte Klasse M gilt diese Ausnahmeregelung ebenfalls.
    Ich bin kein Jurist, deshalb alle Angaben ohne Gewähr, aber so verstehe ich jedenfalls den zitierten Gesetzestext.

    3 Mal editiert, zuletzt von Zweiradfan ()

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