Umbau auf neuen Gasgriff komplett legal?

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Hallo Leute,


    angenommen, ich baue bei meinem Moped den alten Schwalbe-Gasgriff um zu der neuen, besseren Version der S51, wäre das eigentlich komplett legal?
    Habe das früher schon gemacht und hatte nie Probleme, habe allerdings auf diese Frage keine eindeutige Antwort gefunden. Eine Leistungsänderung liegt ja nicht vor, wohl aber eine technische.
    Danke für eine Info!

    Willst Du eine Dudel, Sack, dann geh' zu Dudelsack.

  • Da bei meinen Eintragungen (bis jetzt 3 mal) nie einer den Gasgriff oder die Armaturen eingetragen hat, gehe ich davon aus, das diese Umbauten nicht TÜV relevant sind.
    Ist aber keine Garantie, das es bei eine Kontrolle nicht doch mal zu Problemen kommen kann.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!