Zulassungsfragen/Versicherungsempfehlungen anhand meiner S51

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • - DBV/AXA: Beitrag über 150 Euro jährlich, Details entfallen daher, da nach meiner Ansicht zu teuer


    Und über 150 Euro umfasst nicht auch 400 Euro? Deshalb steht ja auch dahinter: Alles über 150 Euro wird nicht weiter gewertet.
    Bitte zuerst lesen, dann schreiben :huh:


    Edit: Hat sich damit wohl erledigt :)

    Einmal editiert, zuletzt von Kradfahrer ()

  • Die ersten drei Preise klingen doch recht interessant.

  • Das sehe ich auch so. Daher stand bei mir auch der Wechsel an.
    Keine Frage: Bestimmte Versicherungsgesellschaften bieten mehr für mehr Geld - das stimmt schon. Wem also der gute Service im tatsächlichen Schadensfall wichtig ist, greift vermutlich nicht zur günstigsten Variante.
    Das könnte man zumindest so sehen.


    Für mich persönlich ist die Versicherung eigentlich nur ein "nötiges Übel", weil man sie eben braucht. Daher: Geiz ist geil - nein, Spaß bei Seite. Ich denke, die meisten werden hier die Nase nach Tiefpreisen recken.



    Nachtrag:


    Ich habe unter den Voraussetzungen, unter denen ich die Angebote erfragt habe, einen Punkt ergänzt.
    Hier geht es darum, wie weit die Beiträge sinken und wie viele SF-Jahre überhaupt möglich sind. Sicher für den ein oder anderen interessant.



    Nochmal Edit:
    Nach erneuter Rücksprache mit der Allianz und der HDI hat sich der Preis nochmal etwas nach oben (HDI), bzw. nach unten (Allianz) verlagert. Habe es entsprechend ergänzt.

    4 Mal editiert, zuletzt von Kradfahrer ()

  • Hallo,


    ich finde das Thema "großes Kennzeichen" sehr interessant, erzeugt so ein habenwill-Gefühl...


    Für mich ergeben sich da aber noch ein paar Fragen:
    Ist es mit dem "großes Kennzeichen" dann auch möglich, auf Saisonkennzeichen anzumelden? Mit Versicherungskennzeichen läuft es ja so: man will ab März (Winter vorbei) fahren und holt sich das Versicherungskennzeichen. Ende Oktober wird es Winter und die Simson macht Winterschlaf. Das Versicherungskennzeichen läuft (unnütz) bis Februar, man kann nicht bis Ende Oktober versichern. Mit Saisonkennzeichen hätte man da Sparpotential.


    Da das Thema HUK angesprochen wurde: Die HUK bietet ab drei Verischerungsverträge eine Art Sammelrabatt (prozentualer Nachlass auf alle Verträge). Wenn man dort also eine PKW - Haftpflicht und eine Privathaftpflichtversicherung hat (ab einem bestimmten Grad an Trotteligkeit ratsam :D ) , müsste die Regelung greifen. Kann gut sein, dass andere Versicherungen das auch machen.


    Zum Thema HU: es muss doch irgendwo in einem Gesetz geregelt, welche Fahrezeuge HU benötigen. Da sich beim "großen Kennzeichen" die Fahrzeugart nicht ändert, muss man doch auch aus dem Gesetz ableiten können, dass man die HU nicht benötigt. Richtig? Dann könnte man auf Schreiben oder E-Mails irgendwelcher Landesbehörden verzichten und sich darauf berufen.


    Grüße!

  • saisonkennzeichen ist dann möglich und das mit der hu ist verankert, wenn es mich nicht täuscht, war das der §28 der stvo, bin aber zu faul zum googeln

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Hmm mich regt das auch auf immer nen neues Versicherungsschild zu holn jedes Jahr. Vielleicht maschier ich auch mal los und kümmer mich drumm

  • saisonkennzeichen ist dann möglich und das mit der hu ist verankert, wenn es mich nicht täuscht, war das der §28 der stvo, bin aber zu faul zum googeln


    §29 STVZO ist es. Grob erklärt erklärt, nur zulassungspflichtige und kennzeichenpflichtige Fahrzeuge müssen in bestimmen Abständen auf Kosten der Halter sich einer Hauptuntersuchtung unterziehen.


    MfG


    Tobias

  • Wie argumentieren eigentlich die Zulassungsstellen, die keine freiwillige Zulassung ohne Hauptuntersuchung machen wollen? Wird das damit begründet, dass die Simson durch die freiwillige Zulassung kennzeichenpflichtig wird? Genau dort ist nämlich, zumindest für mich als juristischen Laien, der Gesetzestext nicht ganz eindeutig formuliert.

  • dannn argumentierst du gegen, mit der FREIWILLIGEN Zulassung wird es zwar kennzeichenpflichtig, aber der TÜV ist nicht ans kennzeichen gebunden, sondern an der PFLICHTzulassung.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Wie argumentieren eigentlich die Zulassungsstellen, die keine freiwillige Zulassung ohne Hauptuntersuchung machen wollen? Wird das damit begründet, dass die Simson durch die freiwillige Zulassung kennzeichenpflichtig wird? Genau dort ist nämlich, zumindest für mich als juristischen Laien, der Gesetzestext nicht ganz eindeutig formuliert.


    mit einem 'Dad gibts bei uns nicht'.

    so lange die Gebrauchten Autos günstig bleiben ist mir das Wurst. Sprit kommt schliesslich aus der Zapfsäule...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!