Zulassungsfragen/Versicherungsempfehlungen anhand meiner S51

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  • Ich stell mir das gerade am Duo von Duodriver vor <X


    Da würdest nicht nur du Kotzkrämpfe bekommen. :puke:
    Solche Experimente lassen wir mal schön bleiben und sollte mal ein Blauhelm am Rad drehen, dann soll er halt mal drehen.
    Da gibts schönere Lösungen die dann in Betracht kommen, hab da auch schon was im Auge.
    Als Altopelfahrer kenn ich da ein paar schicke Sachen aus dem Opelregal. ;)


    Am Habicht hab ich auch keine Kennzeichenbeleuchtung.
    Bis dato hat das auch keinen Blauhelm interessiert, die fahren öfter mal hinter mir, angehalten hat mich noch keiner.
    Eventuell liegts auch daran, dass ich nur Tagsüber unterwegs bin mit den Möps, Abends ist das hier unschön. Nimmt eh keiner Rücksicht auf die Zweiradfahrer. Da bei uns hier alle Nebenstrecken nur 1 1/2 spurig sind, wollen die Autos ja das man mit dem Bike auf den Randstreifen ausweicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Duodriver ()

  • Kennzeichenbeleuchtung ist bis zu einem bestimmten Baujahr auch nicht erforderlich gewesen Da fällt der Habicht auch drunter, (achja in der DDR gabs ja keine Versicherungskennzeichen) jedoch beim Sperber bzw S70 wegen dem amtlichen Kennzeichen erforderlich gewesen


    oder irre ich


    FZV is ja da doch recht eindeutig
    https://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichenbeleuchtung

    Zitat

    Danach ist eine Kennzeichenleuchte grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger vorgeschrieben. Lediglich Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder (Mofas) und vierrädrige Leichtfahrzeuge müssen nicht beleuchtet sein (§ 27 Abs. 4 Satz 2 FZV). Für Anhänger in der Land- und Forstwirtschaft, die häufig abnehmbare Leuchtenträger verwenden, gelten besondere Bestimmungen. Es dürfen nur Kennzeichenleuchten verwendet werden, für die eine ECE-Genehmigung erteilt wurde. Diese ist erkennbar an dem internationalen Genehmigungszeichen, das u. a. aus einem Kreis besteht, in dem sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Landes befinden, das die Genehmigung erteilt hat.[2][9] Beim Einbau einer Leuchte ohne diese Kennzeichnung kann bei sehr strikter Auslegung die Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges erlöschen.

  • Kennzeichenbeleuchtung ist bis zu einem bestimmten Baujahr auch nicht erforderlich gewesen Da fällt der Habicht auch drunter, (achja in der DDR gabs ja keine Versicherungskennzeichen) jedoch beim Sperber bzw S70 wegen dem amtlichen Kennzeichen erforderlich gewesen
    oder irre ich


    Versicherungskennzeichen müssen nicht beleuchtet sein, amtliche Kennzeichen dagegen müssen beleuchtet sein.
    Zu DDR Zeiten gab es kein Versicherungsschild am Moped, richtig.
    Sperber, S70 hat zu DDR Zeiten als Motorrad gezählt, heute Leichtraftrad, damit war und ist wie schon DDR Zeiten ein großes Kennzeichen nötig.
    Wenn eine Kennzeichenbeleuchtung vor ein bestimmten Baujahr nicht erforderlich sein sollte, dann muss es vor 1954 sein, denn ab 1954 war eine Bauartgenehmigung/Prüfung für die Kennzeichenbeleuchtung notwendig.
    Damit braucht der Habicht, mit großen Kennzeichen auch eine Kennzeichen Beleuchtung.
    Habicht gabs ab 1972, 1972 war beim amtliche Kennzeichen Beleuchtung definitiv Pflicht.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Berlin verteilt leider kein 125er KZ das is das Problem, mal wieder Landeseigene Kotzsuppe, warum ? Gabs keine zufriedenstellende Antwort, is halt Ländersache. .... Scharf bin ich auch nicht drauf gewesen, mit all den Nachteilen die es mit sich bringt. Mein DDR KZ Halter konnte ich nicht verwenden
    durch die Landessigelplakette musste ich beim Rand durchbohren um es überhaupt am Kennzeichenträger zu befestigen ...


    Is nich mehr mein Problem. Wenn sich nen Bulle an der KZ Befestigung stört soll er bei der Zulassungsstelle Beschwerde einlegen.


    Da die das nicht so oft machen hats etwas länger gedauert die richtigen Schlüsselnummern etc. zu finden aber letztendlich wars kein Problem.


    seh grad dein FZG Schein ist teilweise anders ausgefüllt als meiner
    Foto kommt später rein von meinem

    Einmal editiert, zuletzt von ColonelSandfurz ()

  • mir wollten se das 125-er andrehen in berlin, wollte aber das andere, was ich nach begutachtung auch bekommen habe. war allerdings in der ferdinand schulze str.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Waaaaaaassssssssssss och neeeee oder ?
    Dann passt aber die Aussage der Sachbearbeiterin nicht, wie sie mir sagte.
    Oder gibt's etwa noch unterschiede zu Ost Berlin wo du warst und ich in West Berlin ?
    Oder hattest du Erstlingsbonus ?


    Oder bist du Schuld daran wegen der Begutachtung ? Bzw bist du mit deiner Erstmuster gewesen?

    2 Mal editiert, zuletzt von ColonelSandfurz ()

  • Nen Brief setze ich auf. Bin gespannt auf die Antwort

  • Ich konnte mir das aussuchen und hab das Kennzeichen im Internet gekauft und beim Amt gleich mit vorgelegt.
    Das verkürzte Leichtkraftrad Kennzeichen gibt es nicht. Das normale schon.


    Ich wollte aber das hohe wegen der Breite. Die ist so weit oben am Fahrzeug störend bei dem schlanken Heck.
    Am originalen Heck unten ist das flachere schöner.

  • Warst du auch in der Ferdinand Schulze Str ?


    Hier nun die Papiere, werden anscheinend auch nicht bundeseinheitlich gleich ausgefüllt


    Für mich nicht nachvollziehbar, da die FZV Bundesgesetz ist.


    Ich musste wegen Terminfreiheit nach Westberlin. Sonst hätte ich noch bis Ende September warten müssen.


    Schön das einem in der einen Zulassungsstelle das Leichtkraftrad KZ verweigert wird, in der anderen buchstäblich hinterhergeworfen wird.

  • Es gibt ein kleines KZ`s für Leichtkraftrad, steht so in Gesetz und wenn mir das eine Zulassungsstelle verweigern würde muss sie mir das begründen warum mir das nicht gibt was laut Vorschiften angedacht ist.
    Das dann bitte mit den § worauf sie das fest machen.

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