Zulassungsfragen/Versicherungsempfehlungen anhand meiner S51

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  • Ich wiederspreche da nur sehr ungern. Aber bei einer Begutachtung nach 23 stvzo wird eben ein vollgutachten nach 21 stvzo erstellt, hierbei werden die aktuell gültigen gesetze und regelungen herangezogen, bestandschutz o.ä. findet dort keine anwendung mehr. Wenn dort ein fahrzeug mit 3 rädern hingestellt wird was 55 kmh schnell ist und 50ccm hat wird da nicht viel mit l2e werden, eher l5e.
    somit wird das gefährt ganz schnell zulassungsflichtig und auch mit H kennzeichen aller 2 jahre beim tüv vorstellig werden.


    Unsre simsons welche zulassungsfrei sind bekommen auch via 23 und folglich 21 eine andere fahrzeugklasse, nämlich l3e. Somit gelten sie als leichtkraftrad, bestandschutz als kleinkraftrad ist damit erledigt. Somit müssen die dann auch aller 2 jahre zum tüv, selbst wenn die ein H kennzeichen haben. Oder die werden wieder auf 45 gedrosselt.



    Schau dir mal Anlage I Kapitel XI B III Absatz 2, 22 im Einigungsvertrag an.


    "(22) Motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als maschinell angetriebene Krankenfahrstühle nach § 18 Abs. 2 Nr. 5, wenn sie bis 28. Februar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind."


    Kleinkrafträder werden unter 21 klassifiziert. Wie gesagt, das da Kleinkraftrad auf der Datenbestätigung steht liegt an den vordrucken, hab da sogar nachgefragt.


    Es gibt in deutschland 5 zugelassene krause duos (amtliches kennzeichen) die wurden unter vollabnahme zum kfz zur personenbeförderung festgelegt. Quellen dafür kann/ darf ich nicht nennen, ist aber geprüft.

  • also ich hab eine vollabnahme nach § 21 an einer s51, mit 50ccm, einmaliger tüv ohne hu, weiterhin 60km/h und ich muss nirgendwo hin alle paar jahre. auch nicht mit anschliessender freiwilligen zulassung

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • also ich hab eine vollabnahme nach § 21 an einer s51, mit 50ccm, einmaliger tüv ohne hu, weiterhin 60km/h und ich muss nirgendwo hin alle paar jahre. auch nicht mit anschliessender freiwilligen zulassung


    Jepp, die §21 ändert ja nix an der Erstzulassung und dem Bestandsschutz. Sämtliche Grau-Importe aus dem Nicht-EU-Ausland kommen ja mit §21 in den Verkehr. Wenn damit die aktuellen Zulassungsregeln gelten würden, wäre es ja z.B. nie möglich ein US-Car aus den 70ern in den Verkehr zu bringen.


    Es gibt genug Fahrzeuge, die 2017 mit einer §21 in den Verkehr kommen, dabei sind die Zulassungsvorschriften aus der EZ zu erfüllen.


    Beim Zulassungsfreien Fahrzeug nimmt an, dass das Baujahr auch die Erstzulassung ist. Sonst wäre ja jedes KKR wo die ABE verloren gegangen ist, quasi nie wieder zuzulassen und müsste die aktuellen Vorschriften erfüllen. Das wäre dann z.B. Euro 4 für ein Kleinkraftrad an Abgasvorschriften....



    Ein §21 für §23 Oldtimer wird nur dann erstellt, wenn keine BE vorliegt, das ist aber hier nicht der Fall, warum auch. Sowas wird gemacht, wenn ein Oldtimer ausm dem nicht EU-Ausland hier in den Verkehr gebracht werden soll. So lange eine BE vorliegt, kann ganz normal eine §23 Begutachtung gemacht werden, im Grunde ist das nur eine (einmalige) HU und Festlegen ob das Fahrzeug die Oldtimerkriterien erfüllt. Nix schwieriges.


    Fürs Duo gibt es ewig lange Diskussionen was es nun ist. Fakt ist, dass es im Osten als Kraftrad Dreirädrig eingestuft worden ist mit Aufbauart Krankenfahrstuhl.


    Dein von dir zitierter § bezieht sich imho nur auf die alten Krause Piccolos, die sind mit einem anderen Typschein in den Verkehr gekommen, das sind wirkliche Krankenfahrstühle. Da müsste man mal in den Typschein 698 vom KTA werfen, der liegt mir aber nicht vor. Aber mindestens ab dem Duo 4/1 sind das offiziell Krafträder dreirädrig.


    MfG


    Tobias

  • Wenn man davon ausgeht, das die original ABE/ KTA Genehmigung immer noch vorliegt, auch wenn es nur beim KBA ist, ist das alles richtig. Es gibt aber auch Fahrzeuge für die das KBA keine ABE´s mehr kopiert/ ausgibt, dann zählt §21 StVZO und die aktuellen Prüfbedingungen/ Rechtsgrundlagen, hier sind explizit keine HU Gefährte gemeint wo man mit Glück auch beim KBA 60er ABEs bekommt. Wieso das KBA sowas macht oder nicht erschließt sich mir nicht vollständig, ist aber mittlerweile gängige Praxis. Der gleichen würde auch bei US Cars passieren das diese nur nach notwendigen umbauten eine neue (Einzel)BE bekommen.


    Mir liegt jetzt das DDR Gesetz nicht vor, aber wo ließt du in Anlage I Kapitel XI B III Absatz 2, 22 im Einigungsvertrag das dort Krankenfährstühle Kleinkrafträder sind, wenn es so wäre hätte man sich doch nicht um einen eigenen Absatz dafür bemüht.


    Die KBA Datenbestätigung welche mir für ein Duo 4/2 vorliegt mit KTA 1112 Nummer hat unter 5 "SO.KFZ Krankenfahrstuhl" eingetragen, wie auch beim Piccolo. Wobei ich grade merke das du "4 Die Art des Aufbaus" (0100) mit "5 Bezeichnung der Fahrzeugklasse" (SO.KFZ Krankenfahrstuhl) verwechselst.


    Das soll nicht ausarten, ich seh das hier als sachliche Diskussion, weil mich das wirklich interessiert, nicht das der falsche Eindruck entsteht. Vielleicht mal noch aus Randinfo, ich kann hier nur für Sachsen und die Vorgehensweisen von der DEKRA.


    Edit:
    Art des Aufbaus 0100 heisst Motorrad mit Leistungsbeschränkung :O

  • Dankeschön muss nämlich morgen alles fertig machen- abgesegnet ist es schon vom Amt. Wunschkennzeichen ist auch reserviert. Halte euch auf dem laufenden.

    Zitat

    einmal Simson- immer Simson

  • Dankeschön muss nämlich morgen alles fertig machen- abgesegnet ist es schon vom Amt. Wunschkennzeichen ist auch reserviert. Halte euch auf dem laufenden.



    Schau mal auf die Seite simson.budbud.de, glaube besser erklärt gehts schon nicht. Alle Tipps die man braucht und auch ein Musteranschreiben ist dabei.

  • Super - dankeschön. hatte nämlich jetzt nen Text verfasst mit folgender begründung: Kein wechsel des Versicherungkennzeichens (Im Sinne der Umwelt) sowie vergünstigten Versicherungstarif bei Zulassung 14.40€ zu 69€ VKennzeichen Allianz. Aber wenn ich das Musterschreiben benutze become ich glaube ich ärger mit dem Leiter der Zulassung:


    Das Kleinkraftrad kann auf Antrag (schriftlich, es brauchen keine §§ angegeben werden :-)) zugelassen werden. Das Fahrzeug erhält ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen und unterliegt nicht der Hauptuntersuchungspflicht. Bitte legen Sie zur Zulassung eine entsprechende evB-Nr. vor.

    Zitat

    einmal Simson- immer Simson

    Einmal editiert, zuletzt von Dillinger ()

  • Komisch ich bin einfach hingegangen, habe da meine Daten abgegeben und naja es war zeitintensiv.


    Aber da das Ministerium in NRW ja das Ok gegeben hat, gings dann irgendwann.


    Die wollten mich auch zum Tüv jagen, zu dem Zeitpunkt stand meine Simme aber in Wassenberg zur Reparatur... Also ging das nicht. Er sollte nur die Plakette ablesen und die Daten bestätigen.


    Im Grunde ist das einfach nur ein harter Kampf... Ich könnte ein Buch schreiben....


    Das ganze hat sich bei mir ca. 2 Monate hin gezogen.... Aber irgendwann klappte das dann, bei der Hauptstelle und direkt bei der Amtsleitung.... Ich kann mal gucken ob ich die Zettel noch habe. Ist ja jetzt das dritte Jahr wo ich nicht mehr schrauben muss....

    MfG
    Robin

  • Druck dir das Musterschreiben von Thomas Pröhls Seite einfach aus, füg die Anschrift ein und fertig. Dann haste zumindest was in der Hand und brauchst nicht das Handy rausnehmen. ;) Bei uns empfand die Dame auf der Zulassungsstelle zudem als sehr hilfreich das ich Beispielkennzeichen nennen konnte und sie es damit bei einigen Sachen leichter hatte das richtige einzutragen, zb Geschwindigkeit mit Anhänger, Fahrzeugklasse 39 usw. und ich würde wie von Thomas empfohlen auch ein Foto von Rahmennummer und Rahmenplakette machen und ausdrucken.

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