Ich wiederspreche da nur sehr ungern. Aber bei einer Begutachtung nach 23 stvzo wird eben ein vollgutachten nach 21 stvzo erstellt, hierbei werden die aktuell gültigen gesetze und regelungen herangezogen, bestandschutz o.ä. findet dort keine anwendung mehr. Wenn dort ein fahrzeug mit 3 rädern hingestellt wird was 55 kmh schnell ist und 50ccm hat wird da nicht viel mit l2e werden, eher l5e.
somit wird das gefährt ganz schnell zulassungsflichtig und auch mit H kennzeichen aller 2 jahre beim tüv vorstellig werden.
Unsre simsons welche zulassungsfrei sind bekommen auch via 23 und folglich 21 eine andere fahrzeugklasse, nämlich l3e. Somit gelten sie als leichtkraftrad, bestandschutz als kleinkraftrad ist damit erledigt. Somit müssen die dann auch aller 2 jahre zum tüv, selbst wenn die ein H kennzeichen haben. Oder die werden wieder auf 45 gedrosselt.
Schau dir mal Anlage I Kapitel XI B III Absatz 2, 22 im Einigungsvertrag an.
"(22) Motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als maschinell angetriebene Krankenfahrstühle nach § 18 Abs. 2 Nr. 5, wenn sie bis 28. Februar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind."
Kleinkrafträder werden unter 21 klassifiziert. Wie gesagt, das da Kleinkraftrad auf der Datenbestätigung steht liegt an den vordrucken, hab da sogar nachgefragt.
Es gibt in deutschland 5 zugelassene krause duos (amtliches kennzeichen) die wurden unter vollabnahme zum kfz zur personenbeförderung festgelegt. Quellen dafür kann/ darf ich nicht nennen, ist aber geprüft.