Hä na klar wird die Battrie geladen bei den alten Vögeln gibt es Ladespule mot 18W,davon gehen nur 6W für Tachobirne und Rücklicht ab, außer wenn man bremst, aber wie sagt man so schön, wer bremst verliert ![]()
Rücklicht muss am Tag angeblich auch an sein.
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Tagfahrlicht ist wiederrum nur an 2 rädern erlaubt mit mehr als 45km/h und mehr als 50ccm.
Wo steht das?Fakt ist, dass man bei TFL kein Rücklicht benötigt. Soweit so gut. Wenn man aber das Abblendlicht an hat, dann muss das Rücklicht an sein (lt. Bundesdeutschen Recht StVZO §49a Absatz 5)
Ob jetzt die StVZO der DDR zur Geltung kommt weiß ich nicht und hab auch auf Anhieb nichts im Netz dazu finden können. Wenn es so ist, dann stellt sich die Frage wie man an die Ausnahmereglung ran kommt, um eben genau das zu beweisen, wenn es darauf ankommt.
Würde mich freuen, wenn jemand das liefern kann, denn das würde mich auch interessieren.
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Wo steht das?Fakt ist, dass man bei TFL kein Rücklicht benötigt. Soweit so gut. Wenn man aber das Abblendlicht an hat, dann muss das Rücklicht an sein (lt. Bundesdeutschen Recht StVZO §49a Absatz 5)
Ob jetzt die StVZO der DDR zur Geltung kommt weiß ich nicht und hab auch auf Anhieb nichts im Netz dazu finden können. Wenn es so ist, dann stellt sich die Frage wie man an die Ausnahmereglung ran kommt, um eben genau das zu beweisen, wenn es darauf ankommt.
Würde mich freuen, wenn jemand das liefern kann, denn das würde mich auch interessieren.
den gesetzestext findet man nicht im netz zur ausnahmegenehmigung, nur den verweis dort hin. habe auch schon gesucht und das mit dem tagfahrlicht, an 50ccm gabs hier schon mal im forum , zwecks nachrüstung.
Tagfahrleuchten (TFL) dienen der besseren Erkennbarkeit von
Kraftfahrzeugen bei Tageslicht mit möglichst geringem Energieverbrauch.
Der Anbau an Krafträdern (Zweiräder über 45 km/h bauartbedingter
Höchstgeschwindigkeit oder über 50 cm3 Hubraum) ist zulässig, aber nicht
vorgeschrieben.Aufgrund einer Änderung von § 17 StVO darf ab dem 1.4.2013 bei
Motorrädern am Tag anstelle des Abblendlichtes auch mit eingeschalteten
Tagfahrleuchten gefahren werden.Unabhängig von der Ausrüstung eines Fahrzeugs mit TFL ist gemäß § 17 StVO das Abblendlicht einzuschalten bei:
- erheblicher Sichtbehinderung am Tag durch Nebel, Schneefall oder Regen
- Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern.
Bezüglich der Montage von Tagfahrleuchten an Krafträdern sind die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu beachten.
Genehmigung:
- Tagfahrleuchten müssen gemäß ECE-R 87 genehmigt und mit einem
Prüfzeichen versehen sein. Dieses kann auf dem Glas, Reflektor oder
Gehäuse angebracht sein. Ein Dimmen (Abdunkeln) des serienmäßigen
Abblendlichtes, um dieses als Tagfahrleuchte zu nutzen, ist unzulässig
da stehts
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Ah OK. Ich bin davon ausgegangen, dass Kraftrad gleich (bzw. auch) Kleinkraftrad ist. Aber hab auch grad im Netz gefunden, dass es tatsächlich als was eigenes gehandelt wird.
Wie dumm unser Gesetzgeber mal wieder handelt. Grade dem kleinen Roller oder dem Mokick würde es zu Gute kommen, wenn man Strom sparen könnte und am Tag nur das TFL anmachen könnte. Fail ... -
ich finds auch blöd, hab nen tfl nachgerüstet, wurde bisher noch nicht deswegen von der rennleitung angesprochen.
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Hä na klar wird die Battrie geladen bei den alten Vögeln gibt es Ladespule mot 18W,davon gehen nur 6W für Tachobirne und Rücklicht ab, außer wenn man bremst, aber wie sagt man so schön, wer bremst verliert

6 Watt macht bei 6v schon viel aus hat schon einen Sinn warum das ganze so geschaltet ist.
Da nur 2,5 A Ladestrom von Lima kommt dauert also bis die 12AH Batterie geladen wird.
Sind da aber viele Verbraucher an reduziert es denn lade Strom ( Viel Blinken usw )
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Ah OK. Ich bin davon ausgegangen, dass Kraftrad gleich (bzw. auch) Kleinkraftrad ist. Aber hab auch grad im Netz gefunden, dass es tatsächlich als was eigenes gehandelt wird.
Das Thema hatten wir vor einigen Monaten gerade erst, ob bei Kleinkrafträdern genau wie bei Krafträdern auch das Abblendlicht tagüber eingeschaltet werden muss oder ob das Licht aus bleiben darf. Der Gesetzgeber definiert zwar Krafträder als Einspurfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und mehr als 45 km/h Vmax (plus Beiwagen). Im Rahmen der teleologischen Auslegungen werden aber auch Kleinkrafträder zu den Krafträdern gezählt. MuZ gab da damals den Hinweis darauf und ich sprach diesbezüglich mit meinem Jurafreund, der genau das gleiche sagte.
Das hat aber nur am Rande damit zu tun, ob denn jetzt die Taglichtschaltung aus der DDR für die 6V-Anlagen ebenso Bestandsschutz haben wie die 60 km/h.
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Habe mir ein URL gefunden aus dem jahre 1987 http://www.fen-net.de/ralf.wil…mson/#Leistung_Ladeanlage naja so steht auf jedenfalls drauf

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Am Besten ausdrucken und immer mitführen.Für die unwissenden Polizisten.
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Warum das denn???
Für unsereins gilt doch auch der Leitsatz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Außerdem müssen die Rennleiter den Nachweis führen, dass der Angeschuldigte einen Fehler beging.Wäre zwar freundlich ggü. der Rennleitung, wenn man dieser die Arbeit erleichtert, aber wieso sollte man das unaufgefordert tun???
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Um Stress vorher aus dem Weg gehen zu können.
Bringt dir ja nichts zu wissen, dass sie unwissend sind, du aber dein Moped beim TÜV vorstellen darfst und damit wertvolle Zeit verschwendest.EDIT:
Ich zitiere dich mal aus einem anderem Fred
was dran ist, muss funzen...
spiegel war mindestens einer im auslieferungszustand dran.trotz allem solltest Du Dir beim KBA eine ABE für Dein duo bestellen. vermeidet sinnfreien stress mit den polnischen papieren...
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Also ich wurde von den blauen auch schonmal angehalten weil ich ohne Licht unterwegs war. Die Aussage war das beide Lichter (vorn und hinten) an sein müssen.
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