https://www.openpetition.de/pe…eiterhin-ohne-tuev-und-au
Dagegen sollte man was tun, nicht das es so eine Nullnummer wird wie das "Wechselkennzeichen"!
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https://www.openpetition.de/pe…eiterhin-ohne-tuev-und-au
Dagegen sollte man was tun, nicht das es so eine Nullnummer wird wie das "Wechselkennzeichen"!
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Sie haben diese Petition bereits unterschrieben.
Daran würde ich mich doch erinnern? Oder taucht das bei jedem nach dem ersten abschicken automatisch auf?
Wir hatten hier schonmal irgendwo genau dieses Thema und durch fast alle Auto und Motorradforen dürfte es auch gegangen sein, vielleicht weißt dus einfach nicht mehr. ![]()
MfG
Matze
Na schön..dann schiebe ich das nun mal auf mein fortschreitendes Alter. ![]()
hatte ich neulich im autofred schonmal verlinkt ![]()
man kann es nicht oft genug verlinken, vielleicht hilft es ja. ![]()
MuZ, stehen die Strafen auch schon fest?
Deutschland schafft sich echt langsam ab.
MuZ, stehen die Strafen auch schon fest?
Deutschland schafft sich echt langsam ab.
Da es nur unter den bestimmten Voraussetzungen ein Kurzzeitkennzeichen geben wird, kann man als Alternative nur ohne fahren. Das wäre dann als Hauptdelikt der §6 Pflichtversicehrungsgesetz.
gibt es an diesem staat nicht wichtigere baustellen, als ein undurchdringliches §§-dickicht in sämtlichen lebensbereichen zu erschaffen?
da fällt mir nur dieser baustellencartoon ein: _Text4.jpg)
Es gab ja schon immer genug unsinnige Gesetze, aber unseren Politikern fällt doch immer wieder etwas neues ein, womit sie uns überraschen können.
Da es nur unter den bestimmten Voraussetzungen ein Kurzzeitkennzeichen geben wird, kann man als Alternative nur ohne fahren. Das wäre dann als Hauptdelikt der §6 Pflichtversicehrungsgesetz.
Die drohenden Strafen sind ja nicht ohne:
http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__6.html
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, außerdem kann das Fahrzeug bei Vorsatz (wovon man bei Fahren ohne Kennzeichen wohl ausgehen kann) eingezogen werden.
Würde man dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechen, wenn man sich vor der Fahrt eine elektronische Versicherungsbestätigung mit entsprechender eVB-Nummer von der Versicherung besorgt?
Oder wäre das Fahrzeug trotz eVB-Nummer erst ab dem Zeitpunkt versichert, zu dem man ein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt bekommt?
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