Ich habe mal eine Frage zum Thema Simson Anhänger: Ich will mir für meine S51 1B einen Anhänger zulegen. Hätte jetzt einen MWH/RB an der Hand. Der soll 400€ kosten, zustand meiner Ansicht nach Note 3. Ist der Preis ok?
Altenativ bekommt man ja öfters die MKH Modelle ohne Blinker, ist es eigentlich rechtlich gestattet die mit Blinker zu versehen und damit quasi zum MKH 3 zu machen um an die B2 bzw 1B zu hängen?
Frage zu MWH Anhänger
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Wenn du nicht so weit weg wohnen würdest könnte ich dir n 3er für weniger anbieten. Allerdings der angebotene Preis passt schon die Teile werden derzeit auch nicht billiger und der niedrigere Schwerpunkt sollte ihn auch besser fahrbar machen.
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mir war so als ob es MKH/F und MKH/M gibt. Fahrrad und Mopped.
die vom Fahrrad darfste nicht am Mopped fahren, da fehlt imho au die Beleuchtung.
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Wenn du nicht so weit weg wohnen würdest könnte ich dir n 3er für weniger anbieten
Da ja ausserhalb des Flohmarktes kein Handel, mach doch mal ein Angebot in meinem Gesuch Fred: Suche Anhänger
mir war so als ob es MKH/F und MKH/M gibt. Fahrrad und Mopped.
Ja, das ist klar. Deswegen such ich auch nur die Moped Variante, die gibt es aber auch ohne Blinker für die N Modelle. D.h. die Frage ob man die Blinker nachrüsten darf und den Anhänger damit "upgradet"???
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der f hat auch ne fahrradlampe original dran und ja man kann nen 1, oder 2-er mit blinkern nachrüsten, haben sehr viele. nur zugelassen sollten diese sein
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400 is wirklich bissele viel....nen m1 bekommt man im Osten ab 80...hier in HH ab 120.....die Rb verkaufen manche hier im Westen ab 200 wenn man glück hat....300 wollte ma einer haben und das fand ich schon viel.....ich würde warten und ein Auto zum Transport bereit halten um den ggf auch mal bis zu 100 km entfernt abholen....denn aber nie mehr als 300...eher 250
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ja man kann nen 1, oder 2-er mit blinkern nachrüsten, haben sehr viele. nur zugelassen sollten diese sein
Klar keine Blinker ohne Zulassung verbauen, sonst brauch ich ja rechtlich gesehen auch gar keine verbauen
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Aber den 1er oder 2er so zum "3er" zu machen ist legal?die Rb verkaufen manche hier im Westen ab 200 wenn man glück hat....300 wollte ma einer haben und das fand ich schon viel.....ich würde warten und ein Auto zum Transport bereit halten um den ggf auch mal bis zu 100 km entfernt abholen....denn aber nie mehr als 300...eher 250
Hm, ja kommt mir auch etwas teuer vor. Das Problem ist das man einen vernünftigen Hänger (grade nen RB) hier im tiefsten Westen nicht gerade hinterher geschmissen bekommt

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Klar keine Blinker ohne Zulassung verbauen, sonst brauch ich ja rechtlich gesehen auch gar keine verbauen
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Aber den 1er oder 2er so zum "3er" zu machen ist legal?hm, gute frage, hab auch nen mkh1 und bin genau deswegen vorher zum tüv gerannt, der wollte rechts und links ne lampe, mit kennzeichenbeleuchtung, 2 katzenaugen rechts links in dreiecksform, (wie bei großen hängern) 40km/h schild. nachdem ich das fertig hatte sagte er kannst ne kba beantragen. toll. hätte ein brems und rücklicht, sowie 2 blinker gereicht und nicht diese riesigen katzenaugen. um rechtlich auf der 100% sicheren seite zu sein, müßte man wohl ne vollabnahme machen und die blinker nachtragen lassen. denk ich
widerrum wenn der tüver sagt nu kannste kba machen ....irgendwer hatte hier doch letzens einen tread wegen andere räder am hänger eintragen lassen, war auch ne vollabnahme, kosten beliefen sich glaub ich auf ca. 70€
vielleicht einfach mal beim tüv nachfragen, mal sehen was sie zu dir sagen.
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vielleicht einfach mal beim tüv nachfragen, mal sehen was sie zu dir sagen.
Ne, lass mal lieber. Nach meinem Spaß mit der Umschlagung der Rahmennummer auf meinen neuen MZA Rahmen letzes Frühjahr hab ich keinen Bock mehr mich mit irgendwelchen arroganten "Experten" bei irgendwelchen speziellen Einrichtungen noch mit der Trulla von der Zulassungsstelle in Sachen Simson unnötig rum zu ärgern. Wahrscheinlich wird jeder Tüv'er auch einem etwas anderes erzählen, von braucht nur KBA bis hin zu kompletter Einzelabnahme...
Ausserdem steht fest, dass es doch ein RB sein soll. Hab rausbekommen dass der auch ne größere Ladefläche hat. Und da ich damit Benzinrasenmäher und anderes Gartenzeug transportieren muss, kommt es auf jeden Zentimeter Ladefläche drauf an. Mal abgesehen vom tieferen Schwerpunkt etc. Und meine bessere Hälfte sagt auch: lieber ein paar Euro mehr ausgeben damit es was vernünftiges ist.
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Also für Westen ist 400€ fürn RB zwar immer noch viel aber nicht unrealistisch WENN:
- Beleuchtung und Kabelage ok sind
- Papiere vorhanden sind
- Die originale 25mm Kupplung dran ist und nix mit 18mm gefrickelt wurde
- Nix krumm ist
- keine Löcher im Blech sind
- die Reifen die Luft halten.
Ansonsten too much.
Zum Thema TÜV im Westen (Eigenzitat):
Wollte mir auch erst einen Fahrradanhänger "verkehrssicher" machen und vom TÜV absegnen lassen. Anruf beim TÜV Hessen ergab: "Sie wisse awwer schon, dass sie mit irrm Klaikrraftrad üwwerhaupt kein Anhänger ziehn dürffe...". An dieser Stelle ist jedes weitere Wort nutzlos, die Worte "Simson", "DDR", "Altbestand" usw. kann man sich getrost sparen. Also --> Immer originol mit Plakedde und PaarBieren, dann muss man mit den Schwachsinnshanseln nicht rumdisputieren.Und das mit der Umschlagung hatte ich auch, kannste direkt vergessen...
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Ne, lass mal lieber. Nach meinem Spaß mit der Umschlagung der Rahmennummer auf meinen neuen MZA Rahmen letzes Frühjahr hab ich keinen Bock mehr mich mit irgendwelchen arroganten "Experten" bei irgendwelchen speziellen Einrichtungen noch mit der Trulla von der Zulassungsstelle in Sachen Simson unnötig rum zu ärgern. Wahrscheinlich wird jeder Tüv'er auch einem etwas anderes erzählen, von braucht nur KBA bis hin zu kompletter Einzelabnahme...
Ausserdem steht fest, dass es doch ein RB sein soll. Hab rausbekommen dass der auch ne größere Ladefläche hat. Und da ich damit Benzinrasenmäher und anderes Gartenzeug transportieren muss, kommt es auf jeden Zentimeter Ladefläche drauf an. Mal abgesehen vom tieferen Schwerpunkt etc. Und meine bessere Hälfte sagt auch: lieber ein paar Euro mehr ausgeben damit es was vernünftiges ist.
dann könnteste das nächste tüv-relevante problem bekommen. ich denke nicht, das du ne original hängerkupplung für die s50/51 hast mit 25mm kugelkopf hast, also brezelste dir nen anderen kugelkopf rein, oder tauschst am hänger die kupplung. damit wäre die abe eigentlich erloschen. könnte man aber sicher wieder mittels vollgutachten eintragen lassen. oder man fährt einfach so.

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dann könnteste das nächste tüv-relevante problem bekommen. ich denke nicht, das du ne original hängerkupplung für die s50/51 hast mit 25mm kugelkopf hast, also brezelste dir nen anderen kugelkopf rein, oder tauschst am hänger die kupplung. damit wäre die abe eigentlich erloschen. könnte man aber sicher wieder mittels vollgutachten eintragen lassen. oder man fährt einfach so.

Genau bei dem Problem bin ich auch schon hängen geblieben. Wobei genau betrachtet darf man die ganzen neu gekauften Zugvorrichtungen auch nicht verwenden (nicht Typgeprüft wie zu DDR Zeiten) egal ob 18'er oder 25'er Kopf
. Es soll aber ein paar Typgeprüfte 25'er Köpfe offiziell für die S-Reihe gegeben haben, aber so was zu bekommen
.
Aber mal ehrlich gesagt: Wenn man nen original Hänger mit Schild und ABE an ner Typgeprüften Zugvorrichtung (mit Schild), auf der der 18'er gegen einen 25'er Kopf getauscht wurde, zieht: wer sollte sowas merken??? Wenn man bedenkt das die meisten mit ihren China Böllern oder alten Mofas mit irgendwelchen selbstgebastelten Hängern und Zugvorrichtungen unterwegs sind... Ok, legal wird es dadurch immer noch nicht
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