Quelle: Urheberrechtsgesetz §24
Zitat
§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen
geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten
Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
meine fotos sind KUNST! und von mir zur freien, nichtkommerziellen Benutzung freijegeben! so! ![]()
...so eine rotze...
edit:
nochwas: