Der TE könnte mal schreiben, woher er kommt. Zwecks besserer Eingrenzung von Angeboten.
Sonst macht das hier wenig Sinn. Wird ja niemand bspw. von Berlin nach Thüringen ´runterfahren
wegen ´nem Moped.
S50-Motor im S51: Im Ratgeber (Erhard Werner) steht dazu nichts. "Runterrüstungen" auf
vereinfachte und / oder ältere Baugruppen werden da generell nicht aufgelistet.
Beim Motor steht generell nur M531 und M541 da. (bei S50 sogar nur M531)
Das der Motor im S51 verboten sein sollte, hört sich sehr nach grauer Theorie an.
Der Umweltaspekt sollte keinen Polizeibeamten ernsthaft interessieren. Zumindest hier
bei uns nicht. Mehr als nach der Fahrgest.-Nr. wird sowieso nicht gesucht.
Und die Motornummer dürfte auch nicht interessant sein, besonders wenn diese von vorn-
herein nicht in den Papieren vermerkt wurde.
Während meiner Kontrollen wurde nie nach einer Motornummer gesehen, oder
kontrolliert, welcher Motor denn nun original ins Fahrgestell reingehört.
In der orig. Ost-Betriebserlaubnis wurde die Motornummer vermerkt, wie das bei der neuen ist,
kann ich nicht sagen.
Ansonsten hat der Motor sogar etwas weniger Leistung und die Höchstgeschwindigkeit von
60Km/h wird außerdem nicht überschritten. Aus Sicht der STVZO also egal.
Aber das sind nur meine Vermutungen, die auf gesundem Menschenverstand basieren.
Wie das jetzt offiziell ist > keine Ahnung.