Das ist wieder eine Geschichtliche Sache :
In Deutschland waren Kreisverkehre in der Nachkriegszeit zunächst gang und gäbe. Der in dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 enthaltenen Regelung, dass in Kreisverkehrsplätzen mit einer Beschilderung entsprechend dem heutigen Zeichen 215 generell die Rechts-vor-links-Regel zu gelten habe, wollte sich die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht anschließen. Dort wurde daher das Verkehrszeichen Kreisverkehr mit der Verkehrsrechtsreform von 1969 aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) entfernt. Um der Gefahr einer Selbstblockade bei stärkerem Verkehrsaufkommen zu begegnen, wurde stattdessen dem Verkehr im Kreis durch Vorfahrtzeichen Vorfahrt die Vorfahrt gewährt. Die Zufahrten wurden mit Vorfahrt-gewähren-Zeichen Vorfahrt gewähren versehen. In der DDR wurde das Zeichen mit der StVO von 1977 ungültig (seine Gültigkeit erlosch nach dem 15. Januar 1978).
Aufgrund von Missverständnissen bei den Berechnungsgrundlagen[2] gerieten Kreisverkehre zunehmend in Vergessenheit. Kreisverkehre wurden in den folgenden Jahren häufig in ampelgeregelte Kreuzungen umgebaut.
Quelle Wiki