ETZ 150 auf 125 umrüsten, aber wie?

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  • Hallo!
    Ich habe hier eine ETZ 150 in top zustand von meinem onkel, aber um sie fahren zu dürfen muss ich sie der führerscheinklasse A1 anpassen...
    Ich hab gehört es gibt solche umrüst-sets dafür?
    Oder reicht das auch wenn ich mir einfach nen neuen Zylinder und nen Krümmer hole???


    Thx
    MfG Marco
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    Wer nicht Simson fährt ist selber Schuld!

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    Sch*** auf die Joghurtbecher!

  • Hallo, es gibt so ein Drezahlbegrenzer der bei 7000 u/m abschaltet, ist so ein Droßlungssatz, oder irgend so eine Droßlung im Vergaser, lass doch einfach ine Papiere mit Drßlung eintragen, kannst dann offen fahren :smokin:
    --
    Wer böses säht,
    wird Onkelz ernten!


    Mfg
    Benny

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    Mfg
    Benny

  • mmh was laberst du @ benny wenn er a1 hat darf er höstens 125 ccm haben keine 150 da macht ein drehzahlmesserbegrenzer halt nur ne niedriegere drehzahl. . . und nicht weniger ccm! also du musst dir halt nen zylinder und kolben von einer 125 ccm etz holen und draufbauen . . . ab man was an der kurbelwelle ändern muss weiß ich nicht
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    WER BREMST VERLIERT ! ECHTE MÄNNER BRAUCHEN KEINE BREMSEN!

  • 125 Zylinder und 22ziger Vergaser. Damit zum TÜV und fertig.



    22ziger Vergaser habe ich noch da und einmal eine komplette Scheibenbremsanlage uvm.


    --
    >>>Benötig Ihr Teile? ich gebe einiges gebrauchtes für´n schmalen Taler


    Und verkaufe eine MZ ETZ 150 mit Scheibenbremse und Elektronikzündung, Bj.88 läuft super TÜV bis 05.05 Kann man problemlos auf 125zigerumbauen und problemlos zulassen.

    Ohne mich wird allet besser

  • soviel ich weiß gibt es für die 150er nen drosselkrümmer. damit darf man sie dann auch mit A1 fahren.
    --
    Halli Galli - Super Schwalli

    Halli Galli - Super Schwalli

  • @ bad_boy:


    FALSCH, mit der a1 darf man nur bis maximal 125ccm fahren!!


    @ crash8688
    hol dir einen 125er ETZ zylinder + kopf + 22er BVF vergaser, geh damit zum tüv und lass es dir eintragen, fertig!


    von der kurbelwelle usw. passt das alles.....

  • Egal was man sagt, ob es richtig ist oder falsch, vollgeschnautzt würd man sowieso... tztztzX(
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    Mfg
    Benny

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    Mfg
    Benny

  • na mal gucken ob ich das auftreibe kann, dann müsst ich mir nämlich gar keine neue kaufen :dance1:
    Jetz kann ich nur noch hoffen, das mein onkel mir die karre gibt :rolleyes:
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  • soweit ich weiss gibts auch für die 150ger, ne Sonderregelung ... dass man die mit A1 fahren kann, weil sie ja weniger PS als so manche 80ger hat ...


    hab ich irgendwann mal, ich weiss nicht obs dieses Forum war, gelesen ...

  • kr50 das ist mir auch schon durch den Kopf gegangen den eine 150zieger gibt es mit 9KW und 11KW


    Vielleicht muß man mal in Flensburg anfragen, ob es auch eine Ausnahmeregelung gibt, wie bei Simson.






    Klasse A1
    Kein Vorbesitz, (Einschluß: M), ab 16 Jahre
    Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.






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