simson sr50 bj1986

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  • das azf dem bild ist nicht mein roller....
    so SOLL er werden , ist er aber nochnicht !
    den auspuff bau ich mir selber zurecht



    :rolleye:


  • Also das vordere sieht man nicht aber das hintere ist definitiv lang genug. Hatte solche diskutionen erst im letzten jahr mit den blau-weißen, die auch meinten so und so lang (ich glaub 10-15cm über radmitte)
    war dann bei tüv'ler und der meinte das dies nicht mehr richtig geregelt sein die 10-15cm seien die alte richtlinie und laut der neuen richtlinie für "schutzbleche" an zweirädern brauch man garkeines mehr.
    Ausserdem meinte der Tüv'ler fragen sie sich mal warum viele der neuen motoräder keines mehr haben :)


    mfg


    Leider falsch.
    Alle Fahrzeuge, die per nationalem Recht abgenommen wurde, brauchen eine Radabdeckung 15 (?) cm über der Mitte des Hinterrads. Erst bei neueren Modellen, die nach EG Recht zugelassen sind, ist keine hintere Radabdeckung erforderlich.
    Da sämtliche DDR Simsons aber unter die Zeit der nationalen Zulassung fallen, wird die passende hintere und vordere Radabdeckung benötigt. Ende.

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