erlaubt oder nicht???

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  • moinsen.
    ich weiß,wir hatten das thema unterbodenbeleuchtung schon,aber ich hätt da mal eine konkrete frage,wo ich auch nur konkrete antworten zu haben will.


    ich hab mir nämlich eine unterbodenbeleuchtung aus led´s gemacht(rot und grün).jetzt kommen noch blaue dazu.ein paar werd ich auch noch unter das hintere schutzblech machen.
    bei zeiten werd ich mal bilder reinstellen.


    so,...jetzt weiß ich natürlich,dass man diese während der fahrt nicht anmachen darf.
    das kann übrigens 3 punkte +50€ strafe geben.


    aber darf man diese überhaupt dran haben und nur im stand abseits der straße anmachen?????????


    weiß da jemand was genaues?
    ich hab nämlich auf stress mit dem schnittlauch kein bock.


    Mfg:smokin:
    --
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    Ärzte forever!!!
    Eric lässt grüßen.

  • Ein Freund von mit hatte blaues Standlciht am Auto! Sie haben ihn auf einem Parkplatz damit erwischt! Und als es vor Gericht ging und der Richter die Bullen gefragt hat, ob sie ihn damit gefahren sehen haben und sie nein sagten, hat er sie angeschimpft, warum sie das dann schreiben würden!:)) Er musste natürlich nix zahlen!:shock2: :)) !


    Also, wenn du sie nicht im Starßenverkehr an hast, können sie dir gar nix! sonst nimm dir nen guten Anwalt und zieh vor Gericht! Außerdem kann ich immer nur die Empfehlung aussprchen eine Rechtschutzversicherung anbzuschließen!
    --


    Männer sind selten beides - entweder Motorradfahrer oder Tänzer !

    Schimpfworte und Kraftausdrücke bereichern jedes Argument!

  • Der Richter hatte wohl 0-Ahnung was? War anscheinend der gleiche der mal nen Simmifahrer verknacken wollte weil er 60 mit seiner Simme fuhr, obwohl er ja nur nen Fleppen für 45 hat. Naja dumme Leute gibts überall. Unterbodenbeleuchtung ist grundsätzlich verboten, ach wenn sie nur dran ist und nicht mal anzuschalten geht. Genau wie blaues Standlich und was weiß ich noch fürn Schnickschnack. Lass es lieber nicht drauf ankommen.


    MfG 813

  • also in der stvo ist es so beschrieben, das es nicht mgl sein darf die während der fahrt bzw laufendem motor anzuschalten.


    also sobald der motor gestartet wird, muss das alles aus gehn!! bzw dann auch nicht wieder anschaltbar sein, erst wieder wenn der motor aus ist!


    so ist es auch mit dem standlicht... da man aber mit standlicht beim auto fahren kann, ist es net erlaubt ;)


    wenn du an deiner simme noch das ori zündschloss hast, dann klemm die stromversorgung der leds mit an das kabel was zum standlicht geht... dann können die nur leuchten, wenn der motor aus ist...


    wenn du denn alles legal haben willst ;)


    btw: mit 45er fleppen 60fahren = fahren ohne führerschein!! folglich kann es strafrechtlich verfolgt werden ;)
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  • erstmal vielen dank.
    hat aber jemand vielleicht n´offizielles schreiben dazu?
    oder n` link wo sowas eindeutig auszudrucken ist?
    Mfg:smokin:
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    Eric lässt grüßen.

  • Zitat


    Original von Fussel:
    btw: mit 45er fleppen 60fahren = fahren ohne führerschein!! folglich kann es strafrechtlich verfolgt werden ;)


    Du willst mir also weis machen das ich mit ner Klasse M keine Simme fahren darf? Du hast es echt drauf.:)) :)) :))


    MfG 813
    --

  • Ich will das Thema mit dem M-Fs und Simme fahren nicht schon wieder anfangen! das hatten wir schon oft genug! Es ist aber eindeutig, dass man die Simmen, die vor Feb.92 in den Verkehr gekommen sind auch mit M-Fs fahren darf!


    Gruß


    Matthias-Do


    P.S.:Der Richter hatte übrigens Ahnung, wie Fussel gut beschriebn hat!
    --


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  • Hää???
    Einmal sagst du man darf (wie jeder weis) mit dem M-Lappen (eigentlich 45km/h) ne Simme (60km/h, Ausnahmeregelung) fahren.
    Und dann gibts du dem Richter Recht der ihn deswegen verk****n will? Das muss ich jetzt nicht verstehen oder?


    MfG 813
    --

  • eigentlich gehts doch hier um LED's oder etwa nicht???


    egal, für alle die es noch nicht wissen oder es nicht glauben wollen, dass man ne simme mit M-führerschein fahrn darf:


    //www.simsonforum.de/abe.pdf


    da steht alles schwarz auf weis...
    --
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    - s51 B1-4 Bj.83
    - KR51/1K Bj.79 (jetzt mit s51 Motor :) )
    - SR4-2/1 Bj.73 (noch im aufbau)

    unterwegs mit ner 70ccm Schwalbe :teufel:

  • das mit dem richter, war auf das mit dem typen der mit standlicht gefahren ist...


    zu den leds: wenn du das so machst, wie ich das geschrieben hab, dann sagt da auch keiner was zu ;) denn die wissen dann schon was in der stvo steht...


    ansonsten such halt mal bei goolge nach: unterbodenbeleuchtung im straßenverkehr, da wirst schon was finden...


    zum m fahren : hab ich net dran gedacht, das es da auch ne ausnahmeregelung gibt..
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