Naja so ganz ohne Vorstrafe is der Verkäufer ja nun nicht davon gekommen.
Denn die Einstellung des Verfahrens nach §153 wird schon vermerkt. Nur halt nich im Führungszeugnis ![]()
Aber sollte gegen den Verkäufer wieder ein Ermittlungsverfahren laufen wird das dann nicht mehr eingestellt oder nur nach §153a (mit Geldauflage) eingestellt.
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