Simson angefahren, Schaden der Polizei melden?

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  • Hallo, am 16.06.2011 parkte ich wie gewohnt,zum Einkaufen, in einer breiten Gasse vor den Geraer Acarden. Ich schloss mein Moped mit so einem Panzerschloss ab (durch die hintere Felge) und ging in die Acarden. Als ich wiederkam, wurde ich auf einen Unfall aufmerksam gemacht. Meine S51 wurde beim Ausparken eines anderen Autos gerammt. Meine Simmi stand nicht im Weg!! Sie war neben einer anderen geparkt. Jedenfalls traf es sie Simme am linken vorderen Stoßdämpfer, sodas dort der Lack abplatzte. Wärend des Geschehenes war ich nicht da. So nun dachte ich es wäre nicht so schlimm, sie fuhr wie normal. Doch heute merkte ich, das hinten was schleift. Tja anscheind hat mein Panzerschloss 2 Speichen geschrottet, als das Fahrzeug meine Simmi anfuhr.
    Das hinterrad kann sich ja nicht drehen, wenn meine S51 weggeschoben wird, so muss es passiert sein. Auf dem Panzerschloss sind ebenfalls abdrücke.


    Ich bin jetzt am überlegen, das der Polizei zu melden.
    Das Kennzeichen habe ich leider nur teils, d.h. die Leute, die es gesehen haben, konnten mir das Kennzeichen sagen, wussten aber nicht mehr in welcher Reihenfolge die Zahlen stehen.


    Was meint ihr?
    Kann ich so noch sicher draußen rumfahren?


    Soll ich den unfall der Polizia melden?

  • Ist bekannt, was für Auto es war? bzw. die Farbe? dann lässt sich denke ich herausfinden, wer es gewesen ist, wenn nur die zahlen vertauscht sind.


    Dann würde es sinn machen zur Gendarmerie zu gehen.


    Ist der Schaden arg?

  • Ich würde bei sowas sofort zur Polizeigehen.
    Wenn du das Kennzeichen hast, nur die Reihenfolge nicht aber der Fahrzeugtyp bekannt ist. Sollte sich das auch eindeutig zuordnen lassen.




    Die Speichen wirst du wohl ersetzen müssen. So weiterfahren würde ich nicht.

  • Die Insassen wurden mir als jung beschrieben, wie das Fahrzeug aussieht und welcher Typ wurde mir ebenfalls gesagt.


    Ob der Schaden arg ist, weiß ich nicht. Ich weiß ja nicht ob man einfach so mal 2 Speichen austauschen kann, bzw. welchen Aufwand das macht. Jedenfalls bin ich ohne es zu wissen noch um die 30 km gefahren.

  • Jetzt wird es eventuell schon zu spät sein, denn im Nachhinein kann immer jeder ankommen.... :wacko:


    Ich will mich darauf aber jetzt auch nicht festnageln.


    MfG


    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Du hast einen Schaden erlitten, es gibt Zeugen und eine halbwegs brauchbare Täterbeschreibung, Unfallflucht ist eine Straftat, na klar geht man mit sowas zur Polizei.

  • Ich würd da garnicht erst großartig lang überlegen..hingehen und gut :thumbup:


    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestaft, § 142 I StGB.
    Für Straftaten, die im höchstmaß mit einem bis fünf Jahren bestraft werden, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre, § 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB


    Schwarz Gelb
    BVB 09

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