Polizeier vor meiner haustür

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Ob das STVZO-Vorschrift war oder ist, weiß ich nicht. Simson hat faktisch zur Einführung der Licht-Pflicht Mitte der 1980er Jahre die Zündlichtschalter geändert, so dass man nicht mehr ohne Licht fahren konnte. Werkstätten hatten anscheinend auch Anweisung, Altfahrzeuge entsprechend umzuverkabeln.


    Der Serienzustand der S50 hat aber durchaus noch vier Schalterstellungen: Aus, Zündung, Zündung+Licht, Aus+Standlicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Auxburger ()

  • Auch bei modernen Motorrädern läßt sich das Licht abschalten.



    Schmelzsicherungen werden von elektronischen Schaltungen durch Wegbrennen geschützt.

  • Auch bei modernen Motorrädern läßt sich das Licht abschalten.

    Nicht bei allen. Ist aber keine Vorschrift, dass das Licht immer an sein muss, sobald der Motor läuft (keine nach StVZO).

  • Irgendwann kam die Vorschrift raus, dass das ab dem Datum immer an sein muss. Fragt mich aber bitte nicht wann das war.
    Mfg

    Simson: WAR Stark, IST Stark, BLEIBT stark

    [align=center]

  • Das ist eine STVO-Vorschrift, also beim Fahren anzuwenden, keine STVZO-Vorschrift, die beim Konstruieren zu berücksichtigen wäre. Ob das in der DDR anders war, bliebe zu klären, ist aber auch egal. Wer fährt, muss Licht anschalten, egal ob das nur mal schnell die Sackgasse runter war oder auf der Hauptstraße.


    Schilder gelten direkt ab dem Schild, die STVO gilt schon beim ersten gefahrenen Meter. "Nur mal schnell" und "bloß ein bisschen" ist nicht - und keine Ausrede jagt bei Polizisten oder Verkehrsrichtern den Blutdruck so hoch wie diese beiden.


    Hak's ab unter Fortbildungskosten.

  • Vielleicht kommt ja endlich mal die schon längst überflüssige Lichtpflicht auch für Tagfahrten, dann stellt sich die Frage nicht mehr :) Gilt für alle, egal was fürn Fahrzeug, und gut...Sogar Polen hat sowas :D


    Hätte heute wieder fasst ne Mutti beim überholen weggeputzt, weil ich ihren blöden schwarzen Audi bei Sonnenschein nicht gesehen habe...60.000€ Auto fahren aber zu knausrig bissl Beleuchtung einzuschalten...Licht an ftw!


    mfg

    Praktikant: Mein Roller fährt 32km/h!!!!
    Ich: Hmmm, fährt mein Moped auch...
    Praktikant: Echt? Krass!
    Ich: Und dann schalte ich in den zweiten Gang :D :D :D


    Danke an die Rollerfahrer dieser Welt für solch schöne Momente :)

  • also lichtplicht besteht erst ab 40w licht leistung so viel wie ich weiß hättes du 10 euro beszehalen müssen hätte ich einspruch er hoben
    fahr auch immer ohne licht am tag

  • da musste das licht immer eingeschaltet lassen und fertig geht ja aus wenn du den zündschlüssel abziehst! Sei doch froh das es so abgelaufen ist!

  • Ich fahr immer mit Licht, allein um gesehen zu werden...
    Wie oft fährt man auf der Landstraße will überholen und dann sieht man aufeinmal doch noch ein Auto ankommen, was aber kein Licht anhatte. Sowas sieht man immer erst sehr spät durch dieses "verschwommene" durch den aufgeheizten Asphalt. deswegen mach ich auch Licht an, nicht das ich einen anner Stoßstange kleben hab wenn einer überholt, oder mich einer umsenst wenn ich mit der Simmi unterwegs bin

    FolksWagen

  • also lichtplicht besteht erst ab 40w licht leistung


    Wenn man keine Ahnung hat ... soll man entweder erst Google benutzen oder einfach mal die Klappe halten.


    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php


    STVO §17 (2a): Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.


    ... und Ende. Keine Ausnahmen, keine Wattzahlen, keine Ausreden.


    Im Rahmen des Bestandsschutzes gilt nur die Sondererlaubnis in Sachen Rücklicht der DDR (Nr. 397/87): Simsons mit 6V-Anlage dürfen am Tag auch nur den Scheinwerfer anhaben, Rücklicht bleibt aus. Normalerweise schreibt die STVZO vor, dass der Scheinwerfer nur zusammen mit dem Rücklicht schaltbar sein darf.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!