Erstzulassung früher als Baujahr?

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  • Genau, Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO, scheint ja von einer Zulassungsstelle abgestempelt worden zu sein ("ohne amtl.Kennzeichen"). Von daher alles in Ordnung. Baujahr kann ein Tippfehler o.ä. sein und normalerweise jederzeit vom ausstellenden aaS ohne Neuausstellung geändert werden.

  • allet klar. danke für die vielen antworten. war heute bei der zulassungsstelle, weil verkäufer meinte und für mich klangs plausibel, dass mein name ins papier geschrieben werden soll, die meinten jedoch: "halter wird nicht umgeschrieben" ...ich gefragt, ob ich dann damit fahren kann und alles okay sei, antwort: "ja, schönen tag noch."


    ...also, würd ich sagen, ich lass das so. "3 stempel und 7 unterschriften" sind ja drauf :search:
    wenn mich mal die muse küssen sollte, beantrag ich halt formhalber die neuen sachen beim kba, wenn...


    okay, quintessenz des threads: kein datenabgleich über evt datenbestand kba-kta, EZ 83 vs. BJ 85 : tippfehler, schätzung, oder sonst irgendwas... komisch isses trotzdem :lookaround:


    vg

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