Genau, Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO, scheint ja von einer Zulassungsstelle abgestempelt worden zu sein ("ohne amtl.Kennzeichen"). Von daher alles in Ordnung. Baujahr kann ein Tippfehler o.ä. sein und normalerweise jederzeit vom ausstellenden aaS ohne Neuausstellung geändert werden.
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