Hi,
Heute traf ich bei einer Generalversammlung den Polizeichef unseres Ortes den ich relativ gut kenne. Wie immer in solche Situationen fing ich an zu fragen und zu diskutieren. Er sagte mir ein paar interessante Dinge, die hier immer falsch gehandhabt wurden. Er ist u.a. auf Zweiräder spezialisiert, d.h. er hat einige Lehrgänge dafür mitgemacht.
1.) Was tun wenn ein Moped original schneller läuft als angegeben (z.B. stino Simme 65 Km/h)
"Das muss gedrosselt werden, mit anschließender TÜV-Abnahme. Bei Neu-Fahrzeug zahlt es der Hersteller".
2.)Sind 60 bzw. 58,xx ccm³ legal als Reparaturschliff?
"Grundsätzlich ja. Allerdings muss man es eintragen lassen, damit verfällt die Fahrerlaubnis. Also Leute mit A1 können gedrost einen 60iger drauf hauen, wenn es ein original und kein Import ist.
3.) Wie sieht es aus mit original Motor-Ersatzteilen?
"Wenn es größeres wie Auspuff, Vergaser oder Zylinder ist, muss selbst ein originaler eingetragen werden".
4.) Nach welchen Kriterien werden Zweiräder näher untersucht?
"Wenn z.B. am Motor schrauben zerkratzt sind, oder Teile fehlen".
(Was allerdings bei einem 20 Jahre alten Gerät etwas unsinnig ist.)
5.) Was passiert wenn ich ohne Helm einen Unfall habe?
"Der Schaden am Auto usw. wird problemlos ersetzt, allerdings weigert sich die Krankenkasse bei irgendwelchen Schäden am Körper des Fahrers zu zahlen".
Fand dieses Gespräch sehr interessant, vieles hab ich so auch nicht gewusst, z.B. wegen der Helm-Geschichte oder dem 60iger Zylinder.
Anscheinend gab es Anweisungen die nächsten paar Wochen Zweiräder intensiver zu kontollieren, von irgendeinem Polizeiministerium, zumiendest gilt das für Baden-Württemberg.
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S51B2-4 Bj. 86
S51B2-4 (12V) Bj. 82
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